Bank Austria gegen BTV: Antrag auf Sonderprüfung abgelehnt
Das Landesgericht Innsbruck wies den gerichtlichen Antrag der UniCredit auf Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich der von der Bank seit 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen ab.
Innsbruck, Wien – Die UniCredit Bank Austria ist an einer juristischen Front gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) vorerst abgeblitzt. Das Landesgericht Innsbruck wies den gerichtlichen Antrag der UniCredit auf Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich der von der Bank seit 1993 durchgeführten Kapitalerhöhungen ab, teilte die BTV am Dienstag mit.
Damit sei die Rechtsansicht der BTV, wonach der Sonderprüfungsantrag der UniCredit unberechtigt ist, vollinhaltlich bestätigt, hieß es seitens der Bank. Insbesondere habe das Gericht ausgeführt, dass hinsichtlich der von UniCredit aufgeworfenen Fragestellungen "kein pflichtwidriges Handeln von Vorstand oder Aufsichtsrat" zu erkennen war. "Zudem betonte das Gericht, dass - entgegen der Behauptung der UniCredit - keine versteckte oder intransparent gehaltene Konstruktion vorliegt", zeigte man sich bei der BTV zufrieden.
"Das ist ein erster, großer Etappensieg der BTV gegen die intensiven Bemühungen aus Mailand, beherrschenden Einfluss auf die 3 Banken Gruppe zu erlangen", meinte BTV-Vorstandsvorsitzender Gerhard Burtscher. Er ging aber davon aus, dass die UniCredit die Entscheidung im Instanzenweg bekämpft und sich umso mehr auf die sonstigen Gerichtsverfahren konzentriert. Dafür sei man "gut gerüstet". Die österreichweite "Klagswelle" der UniCredit gegen die BTV bzw. gegen die 3 Banken Gruppe als Ganzes habe mit der Entscheidung des Landesgerichts jedenfalls einen Rückschlag erlitten.
In Innsbruck nach wie vor anhängig ist die Anfechtungsklage der UniCredit Bank Austria gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Bank, in denen unter anderem ihr Antrag auf Sonderprüfung aller Kapitalerhöhungen seit 1993 abgelehnt worden war. Die vorbereitende Tagsatzung dazu fand Mitte Jänner statt. Vorerst wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, um über eine weitere Rechtsfrage zu entscheiden. (APA)