Prozess

Tiroler nach Schüssen auf Polizei verurteilt: "Da ist ein schwarzes Loch"

Der 56-Jährige musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.
© Reinhard Fellner

Nach einer Bombendrohung in der Innsbrucker Altstadt zog ein 21-fach Vorbestrafter in der Wildschönau seine Gaspistole und feuerte auf die Polizei. Der Klinik folgte nun Haft. Erinnern kann sich der 56-Jährige laut eigenen Angaben an nichts.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck – An einem Juli-Abend heulten in Innsbruck die Sirenen. Die Altstadt war nach einer Bombendrohung auf ein Lokal gesperrt, ein Gebäude evakuiert worden. Ein Anrufer hatte der Polizei erzählt, dass er in dem Lokal eine Bombe deponiert, zwei Geiseln genommen und einer bereits in den Kopf geschossen habe. Bald schon konnte der Anrufer in der fernen Wildschönau geortet werden. Aus dem Ortsteil Oberau kam dann der Hinweis eines Pkw-Lenkers, der gerade einen bewaffneten Autostopper zu einer Tankstelle gebracht hatte.

Als würde er schon auf die Polizei warten, stand dort tatsächlich ein 56-Jähriger auf dem Gehsteig. Als ihn die Beamten ansprachen, zog dieser eine täuschend echt aussehende Gaspistole und feuerte aus 30 Meter Entfernung auf die Polizisten. Drei der Beamten schossen sechsmal zurück, zwei Kugeln trafen. Mit einem Projektil im Unterbauch und einem im Oberschenkel brach der Angreifer zusammen.

Nach der Identitätsfeststellung war klar, mit wem man es zu tun hatte. Zieren doch 26 Eintragungen, davon 21 zur Tat einschlägige Vorstrafen das Vorleben des Kochs. Gestern am Landesgericht ging es für den vierfachen Vater dann um sechs Monate bis fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Vergehens nach dem Waffengesetz. Dass er eine Gaspistole nämlich nicht mehr besitzen durfte, war dem Angeklagten, gleich wie die Anzahl seiner Vorstrafen, gar nicht mehr bekannt.

"Da ist ein schwarzes Loch"

Auch sonst wollte sich der einstige Alkoholiker an die Vorfälle im Juli nicht mehr erinnern: „Da ist ein schwarzes Loch. Die Psychiater haben in meiner Erinnerung nichts mehr gefunden. Sie erklären es mit einem pathologischen Vollrausch durch eine Alkohol-Tablettenkombination!“

An einen solchen wollte wiederum Richterin Sabine Krainer nicht so recht glauben: „Bei Ihnen wurden 1,97 Promille Blutalkohol und keinerlei Spuren von Tabletten festgestellt. Dies erklärt keine Amnesie!“ Auch wenn die Alkoholisierung mildernd gewertet wurde, ergingen so nicht rechtskräftig zwei Jahre Gefängnis. „Eine schwere Schuld, ein besonders schwerer Widerstand und 21 Vorstrafen, da bewegen wir uns noch an der Untergrenze – zumal Sie ja froh sein müssen, dass Sie noch leben!“ (TT.com)

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