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EU-Kommission geht verschärft gegen polnisches Richtergesetz vor

EU-Justizkommissarin Vera Jourova.
© AFP

Die EU-Kommission geht gegen ein Gesetz in Polen vor, dass es erlauben soll, regierungskritische Richter zu bestrafen. Die Lösung im Dialog zu suchen sei bisher fehlgeschlagen.

Brüssel, Luxemburg, Warschau – Die Europäische Kommission will eine einstweilige Verfügung gegen Polen wegen der umstrittenen Gesetzesregeln zur Bestrafung regierungskritischer Richter erreichen. Die Brüsseler Behörde habe einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestellt, teilte der EuGH am Freitag mit.

Der Schritt betrifft das bestehende Gesetz, doch auch neue Regeln, die das polnische Parlament am Donnerstag beschlossen hatte. Die EU-Kommission betrachtet das mit Sorge: "Die Kommission wird nicht zögern, bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen", sagte ihr Sprecher Christian Wigand am Freitag.

Die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova komme nächste Woche nach Polen und sei bereit zu Gesprächen mit der Regierung, sagte Wigand weiter. Frühere Angebote zum Dialog hatten allerdings nicht gefruchtet: "Wir haben unsere Sorgen bei mehreren Gelegenheiten geäußert", sagte der Kommissionssprecher über das am Donnerstag verabschiedete neue Gesetz. "In ihrem Brief vom 19. Dezember hat Vizepräsidentin Jourova die polnische Regierung gebeten, das Gesetz nicht ohne angemessene Rücksprache voranzutreiben."

Polens Parlament billigt Gesetz zur Richterdisziplinierung

Geldstrafen und Degradierung von Richtern möglich

Mit dem neuen Gesetz will die in Polen allein regierende rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) weitere Disziplinarmaßnahmen einführen. Es sieht Geldstrafen, hierarchische Herabstufung oder Entlassung für Richter vor, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Rechtmäßigkeit eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen und damit Kritik an den bisherigen Justizreformen der PiS-Regierung üben. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

Schon mit dem Gesetz vom Dezember 2017, gegen das die Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Polen eingeleitet hat, führte die PiS erste tiefgreifende Änderungen bei der disziplinarischen Verantwortung der Richter ein. In der Folge bekam Justizminister Zbigniew Ziobro, der zugleich Generalstaatsanwalt ist, weitgreifende Vollmachten für die Bestrafung von Richtern. Er kann direkt vorgehen oder über von ihm ausgewählte Disziplinierungsbeauftragte.

Die EU-Kommission bezieht sich in ihrem Antrag auf die neue Disziplinarkammer, ein Schlüsselelement der von der PiS initiierten Justizreformen. In dem Gremium, das im Herbst 2018 seine Arbeit aufnahm, sind bisher 10 der 16 Sitze besetzt, meist mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister Ziobro. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.

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Ernannt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Präsidenten der Republik – derzeit der PiS-Politiker Andrzej Duda, ausgewählt vom Landesjustizrat. Dieser Rat soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Oberstes Gericht urteilte, Kammer erfülle Rechtsanforderungen nicht

Anfang Dezember hatte Polens Oberstes Gericht geurteilt, die Kammer erfülle nicht die Anforderungen des europäischen und damit auch nicht die des polnischen Rechts, weil der Landesjustizrat nicht unabhängig sei. Das am Donnerstag verabschiedete neue Gesetz ist eine Reaktion der PiS darauf, dass Richter infolge des Urteils des Obersten Gerichts begonnen haben, die Rechtmäßigkeit der Disziplinarkammer sowie des Landesjustizrates und der von ihm ernannten Richter anzuzweifeln.

Die PiS gibt an, mit der Reform gegen Korruption vorgehen zu wollen. Kritiker sehen durch die Neuregelung aber die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Die Opposition wirft der Regierung vor, Richter mundtot machen zu wollen. Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere der polnischen Justizreformen vor. Brüssel wirft Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz systematisch zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. (APA, dpa, AFP)

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