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Das bekannte Innsbrucker Innenstadt-Lokal Theresienbräu muss Insolvenz anmelden. Den Gläubigern wird ein Sanierungsplan angeboten. Der Betrieb soll weiterführt werden.
Innsbruck - Über die Theresienbrauerei und Gaststätte GmbH – sie betreibt das bekannte Innsbrucker Innenstadt-Lokal „Theresienbräu" – wurde am Montag ein Insolvenzverfahren eröffnet, berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV). Im Unternehmen sind laut den Gläubigerschützern aktuell 26 Dienstnehmer beschäftigt.
Alleingesellschafter der Firma, der das operative Geschäft führte, war Christian Lanquetin. Dieser verstarb allerdings im Dezember 2018. Seither wurden leitende Mitarbeiter zu Geschäftsführern ernannt, erklärt der Gläubigerschutzverband KSV 1870 in einer Aussendung. Die gesetzten Restrukturierungsmaßnahmen hätten aber nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Daher sei die Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens notwendig geworden. Die zuletzt tätige Geschäftsführerin habe nach Angaben im Insolvenzeröffnungsantrag den Rücktritt von der Geschäftsführung erklärt. "Eine Ersichtlichmachung dieses Rücktritts ist im Firmenbuch sei bis dato nicht erfolgt", schreibt der KSV .
Neben dem einschneidenden Todesfall in der Unternehmensstruktur kämpfte die Theresienbrauerei und Gaststätte GmbH eigenen Angaben zufolge im Herbst mit der Einführung des Rauchverbots in der Gastronomie. Dies habe zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt.
Operativ wurde der Betrieb vom Verstorbenen in den letzten Jahren geleitet. Nach dessen Tod wurden leitende Mitarbeiter zu Geschäftsführern ernannt. Gesetzte Restrukturierungsmaßnahmen zeigten bisher nicht den gewünschten Erfolg.
Die Passiva dürften sich laut AKV im Bereich von rund EUR 250.000 Euro bewegen. Die umfassende Betriebs- und Geschäftsausstattung der Schuldnerin habe einen Buchwert von zirka 739.000 Euro.
Den Gläubigern wird ein Sanierungsplanvorschlag angeboten, wonach binnen zwei Jahren 20 Prozent der Forderungen bezahlt werden sollen. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Mindestquote.
Die Schuldnerin habe sich kostensparende Maßnahmen zum Ziel gesetzt, um die Sanierung bewerkstelligen zu können, so der AKV. (TT.com)