Hasskriminalität

Deutschland: Schärfere Regeln gegen Hass im Netz beschlossen

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© APA/HELMUT FOHRINGER

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett in Berlin an diesem Mittwoch. Nun befasst sich der Bundestag mit den Vorschlägen.

Berlin - Wer in Deutschland in sozialen Netzwerken Nazi-Propaganda verbreitet, Straftaten billigt oder mit Vergewaltigung droht, soll künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett in Berlin an diesem Mittwoch. Nun befasst sich der Bundestag mit den Vorschlägen. Derzeit müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Hasspostings nur löschen, auf die sie aufmerksam wurden.

Schwere Fälle von Hasskriminalität sollen künftig der neuen Zentralstelle beim deutschen Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden. Künftig sind auch Drohungen mit sexuellen Übergriffen, Gewalttaten und erheblichen Sachbeschädigungen erfasst - etwa die Drohung, das Auto anzuzünden. Hier ist das Strafmaß bei öffentlichen Drohungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro

Die Netzwerkbetreiber müssen dem vorliegenden Entwurf zufolge künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen.

Bei Delikten wie Beleidigung oder übler Nachrede soll es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie eine Strafverfolgung wünschen. Betreiber sozialer Netzwerke müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen, wenn sie der geplanten Meldepflicht für strafbare Inhalte nicht nachkommen.

"Zunehmende Verrohung der Kommunikation"

Zudem sollen bei der Strafzumessung antisemitische Motive des Täters ausdrücklich berücksichtigt werden. Der Strafrechtsparagraf 188 zur üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens wird dahin gehend verändert, dass er künftig "Politiker bis hin zur kommunalen Ebene" schützt, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Darüber hinaus soll zukünftig das medizinische Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes.

"Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten", heißt es in dem Gesetzentwurf. "Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt." Dies könne "sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückzuziehen".

"Gut gemeint, aber nicht gut gemacht"

"Die konkreten Regelungsvorschläge der Bundesregierung sind an zu vielen Stellen nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht", sagte die Grünen-Politikerin Irene Mihalic am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Für die geplante Meldestelle im BKA müsse genau festgelegt werden, welche Vorgänge und mutmaßlichen Straftatbestände übermittelt werden müssen, wenn diese Stelle nicht chronisch überlastet sein solle.

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält das Gesetzespaket gerade nach der Inhaftierung von zwölf mutmaßlichen Rechtsterroristen für unabdingbar. "Der Fall zeigt erneut, wie Extremisten sich zusammenschließen, um Menschen in unserem Land und unsere Demokratie zu attackieren", sagte Lambrecht der Düsseldorfer Rheinische Post vom Dienstag.

Nach heftiger Kritik von Datenschützern wurden in dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Herausgabe von Passwörtern geändert. Die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden soll nunmehr lediglich zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten zulässig sein. Die Daten müssen von den Netzwerkbetreibern verschlüsselt gespeichert werden und dürfen auch nur so herausgegeben werden. (APA, AFP)

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