32 Corona-Fälle im Zillertal: Aufruf an Gäste von Bars und Lokalen
Personen, die sich zwischen 8. und 15.März in Bars und Après-Ski-Lokalen – speziell in Mayrhofen und in Gerlos – aufgehalten haben, sollen ihren Gesundheitszustand genau beobachten.
Schwaz – 32 positive Tests auf das Coronavirus gibt es aktuell im Zillertal. Viele davon weisen einen Zusammenhang mit Gastronomie- sowie Beherbergungsbetrieben auf. Das teilte das Land Tirol am Samstagabend mit.
Die Gesundheitsbehörden seien allen Fällen nach Bekanntwerden sofort nachgegangen. Während bei den drei Beherbergungsbetrieben – dem Hotel „Mannlicher“ (Mayrhofen), dem Hotel „Gaspingerhof“ (Gerlos) und der Pension „Milchbar“ (Gerlos) – die Nachverfolgung von möglichen Kontaktpersonen aufgrund der Mitarbeiter- und Gästelisten verlässlich möglich ist, ist dies bei Barbetrieben und Après-Ski-Lokalen nicht der Fall.
Hinweise aus der Bevölkerung halfen dabei, eine deutsche Staatsbürgerin ausfindig zu machen, die in einer Bar im Zillertal gearbeitet hat. Die Frau wurde nach ihrer Rückkehr in Deutschland positiv getestet.
„Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen weiteren Mitarbeitern in Verbindung, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben und mittlerweile bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind – auch wenn die Situation sehr komplex ist“, erklärt Bezirkshauptmann Michael Brandl.
Kritische Zeit zwischen 8. und 15. März
Die Gesundheitsbehörden rufen nun alle Personen, die sich in der Woche vom 8. bis 15. März in Bars und Après-Ski-Lokalen im Zillertal aufgehalten haben, dazu auf, besonders auf ihren Gesundheitszustand zu achten. Bei Symptomen sollen Betroffene im Inland die Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren. Betroffene aus dem Ausland werden gebeten, sich an die Gesundheitsbehörden ihres Landes zu wenden.
„Der Zeitraum wurde auf Basis der medizinischen Einschätzung der Gesundheitsbehörden gewählt, da exakt in diesem Zeitraum eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann", heißt es in der Aussendung des Landes.
Dies gilt derzeit im Speziellen für Personen, die sich in dem Zeitraum in folgenden Bars und Betrieben aufgehalten haben:
Mayrhofen:
- „Brück’n Stadl“
- „Scotland Yard Pub“
- Hotel Strass - „Arena Club“
- Restaurant „Steakhouse“
- Cafe/Bar „Happy End“
Gerlos:
- Après-Ski „Skihütte“
- „Seppi’s Gerlos“
Zell am Ziller:
- „Zellerstuben“ – „Hili Bar“
Aschau-Kaltenbach:
- Bergrestaurant „Marendalm“
Die Gäste und Mitarbeiter der betroffenen drei Hotels wurden von den Betrieben selbst informiert. Auch die Gesundheitsbehörden wurden von ihnen umgehend in Kenntnis gesetzt. Darum ist hier eine weitere Rückmeldung nicht mehr erforderlich.
Hotline der BH Schwaz
Gewisse Zusammenhänge zwischen den Coronavirus-Fällen und den Bars konnten dagegen erst nach Hinweisen aus der Bevölkerung tatsächlich aufgeklärt werden. Auch die ausländischen Gesundheitsbehörden haben den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet. Das habe die Arbeit der Gesundheitsbehörden zusätzlich erschwert.
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat auch eine eigene Hotline für alle eingerichtet, die dazu noch Fragen haben oder verunsichert sind. Die Hotline ist unter Tel. +43 (0) 5242 69 31 58 80 zu erreichen. (TT.com)
Meldepflicht für Gast- und Schankbetriebe
Die Gesundheitsbehörden weisen darauf hin, dass es u.a. auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden.
Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass Lokalbesitzer bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.
Es droht eine Geldstrafe bis zu 2810 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.