Coronavirus

Gastronomie: Speisen dürfen offiziell beim Wirt abgeholt werden

(Symbolbild)
© Pixabay

Die Verunsicherung vieler Wirte ist jetzt aufgehoben: Das Abholen von bestellten Speisen ist nun offiziell erlaubt. Das Essen darf jedoch nicht im Lokal konsumiert werden und der auch sonst vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter ist einzuhalten.

Wien – Essen darf aus Lokalen abgeholt werden – das ist nun offiziell geregelt. Nach Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Landwirtschafts-und Tourismusministeriums gebe es eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung. Das teilte der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker, am Freitag mit.

Wirtschaftskammer: „Große Erleichterung für unsere Betriebe“

Die Änderung bringe „eine große Erleichterung“ für die Betriebe. „Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten“, so Pulker. Nun sei sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen „klar geregelt und erlaubt“. Die Speisen dürfen nicht im Lokal konsumiert werden und der auch sonst vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter ist einzuhalten.

In derselben Verordnung ist auch geregelt, dass die heimischen Beherbergungsbetriebe nun fix drei weitere Wochen geschlossen bleiben. Angesichts der Coronavirus-Pandemie dürfen die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bis einschließlich 24. April nicht aufsperren. Das geht aus der entsprechend angepassten Verordnung des Gesundheitsministeriums, die nun vorliegt, hervor. (APA)

Verwandte Themen