Corona-Krise

Juristen fordern klare Regeln: Regierung "fehlt der Mut"

Die Regierung erntet Kritik wegen unklarer Regeln und schwammiger Formulierungen.
© HERBERT NEUBAUER

Anwalt Florian Horn und Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisieren den Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Krise. Der Vorwurf: Die Regierung kommuniziere an Rechtslage vorbei.

Wien – Die Corona-Krise hat auch einen Dschungel an Erlässen und Verordnungen entstehen lassen, was aus der Sicht von Juristen nicht unproblematisch ist. Vor allem dann, wenn die Regierung damit tief in Grund- und Menschenrechte eingreifen will. "Die gesamte Rechtslage ist nicht erfreulich", sagte der Wiener Anwalt Florian Horn. Verfassungsjurist Heinz Mayer meinte, der Regierung fehle wohl "der Mut".

Keine klaren Regeln, schwammige Formulierungen

Wenn man die Grundrechte beschränken will – und bei einem Ausnahmezustand ist das prinzipiell zulässig, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist – bräuchte es klare Regeln in Form von Gesetzestexten. "Da muss für die Bürger Rechtssicherheit gelten, was gilt und was nicht", erklärte Horn im Gespräch mit der APA. Derzeit versuche die Regierung aber eher, drastische Einschnitte kommunikativ-rhetorisch zu vermitteln anstatt die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. So entstünden zahlreiche Missverständnisse.

"Es ist nicht konkret untersagt, sich in anderen privaten Haushalten aufzuhalten", sagte Horn etwa über das Thema Familientreffen, das bis dato in keiner Verordnung und keinem Erlass explizit geregelt ist. In der Verordnung zum ersten Covid-19-Maßnahmengesetz vom 16. März ist lediglich das Betreten öffentlicher Orte verboten. "Ein derartiges Verbot wäre auch verfassungswidrig. Ich glaube, deswegen hat man den Weg gewählt, das eher schwammig und undeutlich zu formulieren."

Bei "Maskenpflicht" von Pflicht keine Rede

Auch an der "Maskenpflicht" lässt Horn kein gutes Haar. Diese entspringt einem Erlass, also de facto einer Weisung des Gesundheitsministeriums an die Länder, über die Hygiene im Einzelhandel. Für den Bürger habe dieser interne Akt der Verwaltung per se keine Konsequenzen. "Da wurde der Einzelhandel angewiesen, Masken zur Verfügung zu stellen und die auszugeben. Wenn das den Geschäften wirklich so vorgeschrieben werden kann, komme ich ohne Maske hin. Wenn es dann dort keine Maske für mich gibt, gehe ich ohne Maske ins Geschäft."

Von einer Pflicht für den Einzelnen könne man also nicht sprechen, meinte Horn. "Man versucht hier, über die öffentliche Meinung irgendetwas zu bewirken, das nicht in den Gesetzen enthalten ist. So an der Rechtslage vorbei zu kommunizieren, das halte ich für problematisch". Aus dem Gesundheitsministerium hieß es am Montag, dass die entsprechende Rechtsgrundlagen derzeit vorbereitet und rechtzeitig in Kraft treten würden, ehe der Mund/Nasen-Schutz am 14. April auch in anderen Geschäften verpflichtend wird.

Verbot von Familientreffen "wäre verfassungswidrig"

Auch Mayer vermisst bei der Regierung den Hang zu eindeutig formulierten Normen. "Man sagt ständig, die Kinder dürfen die Oma nicht besuchen, dann traut man sich aber nicht, das deutlich zu sagen", betonte der emeritierte Professor der Universität Wien. "Das, was sie wollen, ist okay und wird auch notwendig sein, aber irgendwie fehlt der Mut."

Quasi sinnbildlich sei in dieser Hinsicht der mittlerweile zurückgezogene "Oster-Erlass" des Gesundheitsministeriums. Darin erging die Anweisung, größere Zusammenkünfte "in geschlossenen Räumen" zu untersagen - heraus kam bei den Menschen vor allem Konfusion. Mayer sagte, der Erlass sei "schwammig formuliert" gewesen, und ergänzte: "Das, was sie wollen, geht mit einem Erlass nicht. Wenn sie wollen, dass keine Oster-Essen stattfinden, dann müssen sie das in einer Verordnung festlegen." Seine Erklärung für das Treiben der Ministerialbürokratie dieser Tage: "Die stehen einfach irrsinnig unter Druck."

Das Ministerium von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) entgegnete dazu Folgendes: "Klarzustellen ist, dass sich ein Erlass an die Landeshauptleute (und in weiterer Folge an die Bezirksverwaltungsbehörden) richtet und in einer juristischen Sprache abgefasst ist, die dementsprechend komplex ist. In weiterer Folge hat die Textierung leider zu diversen Missverständnissen geführt." (APA)

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