Parken in Innsbruck ab 2. Mai wieder kostenpflichtig
Am 16. März wurde die Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck vorübergehend ausgesetzt, seitdem musste fürs Parken nicht bezahlt werden. Das ändert sich ab 2. Mai wieder.
Innsbruck – Wie die Stadt Innsbruck am Donnerstag in einer Aussendung ankündigte, wird die Überwachung der Kurzparkzonen „im Interesse der Anrainer und Handelstreibenden" mit kommenden Samstag, 2. Mai, wieder eingeführt.
Das schrittweise Hochfahren der Wirtschaftsbetriebe erhöhe auch den Bedarf an freien Parkplätzen, hieß es. „Nachdem die Parkraumbewirtschaftung während der Covid-19-Ausnahmensituation auch im Sinne der Bürger in systemrelevanten Berufen ausgesetzt war, werden mit der schrittweisen Zurücknahme der Ausgangsbeschränkungen und der damit verbundenen Zunahme des Individualverkehrs in der Stadt jetzt auch die Kurzparkzonen wieder reaktiviert“, erklärt Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl.
Ziel bleibt Stärkung des Umweltverbundes
Gleichzeitig bleibe die Stadt Innsbruck bei ihrem Ziel, den Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrradfahren und dem zu Fuß gehen zu stärken – deswegen arbeitet die Landeshauptstadt an mehr Platz für Fußgänger im Straßenverkehr.
Die Aussetzung der Kurzparkzonenregelung diente laut Aussendung insbesondere Menschen in Berufen aus dem Bereich des Gesundheitswesens, die in den frühen Morgenstunden gratis im Stadtgebiet mit dem eigenen Fahrzeug parken konnten.
Durch die Wiedereinführung der Überwachung der Kurzparkzonen mit einer zeitlichen Beschränkung von 90 oder 180 Minuten werde gewährleistet, dass häufiger Parkplätze frei werden und sich so der Umschlagsgrad der Parkflächen verbessert.
Die Anzahl der Parkvorgänge pro Zeitabschnitt steige und Dauerparken wird verhindert. Die Reaktivierung der bewirtschafteten Kurzparkzonen erfolgt auch im Interesse der Anrainer sowie der Wirtschaftstreibenden. (TT.com)
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