Impf-Bereitschaft der Österreicher gestiegen, Hörl positiv getestet
Die Impfbereitschaft der Menschen in Österreich ist laut einer aktuellen Umfrage unter ...
Die bisherigen Einschränkungen für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf vier Zwecke wurden ersatzlos aus der Verordnung gestrichen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist jedoch Pflicht.
Wien – Seit der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen am Dienstag gibt es für das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Einschränkungen mehr. Bisher durfte man nur mit den Öffis fahren, um Einkaufen zu gehen, zur Arbeit zu fahren, anderen Menschen zu helfen oder sich selbst in Sicherheit zu bringen. Diese Einschränkungen, wonach der Gang ins Freie bestimmten Zwecken dient, wurde ersatzlos gestrichen. Man kann die Verkehrsmittel nun auch für (Freizeit-)Aktivitäten, alleine oder mit Personen des gleichen Haushaltes, nutzen. Vorgeschrieben ist freilich für jegliche Benutzung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Auf die Änderung wird auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums hingewiesen. Dort heißt es unter der Rubrik "häufig gestellte Fragen", die Benutzung sei nun (auch) gestattet, "um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien". Klar gestellt wird auf der Homepage auch, dass man mit den Öffis nun auch zu Besorgungen abseits der Grundbedürfnisse fahren darf, zum Beispiel zum Baumarkt.
Für alle Fahrten – unabhängig vom Zweck – ist seit Dienstag (14. April) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Ausgenommen davon sind lediglich Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. (APA)
Für folgende Zwecke darf man Öffis benutzen:
Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus wurden HIER vom Gesundheitsministerium beantwortet.