Waldbrandgefahr: Innsbruck, Landeck, Imst und Schwaz mit Verordnungen
Jegliches Entfachen von Feuer und das Rauchen im Wald sind in Innsbruck und Umgebung sowie den Bezirken Imst, Landeck und Schwaz ab sofort verboten. Auch Zweckfeuer auf Almflächen in Waldnähe sind untersagt.
Innsbruck – Die anhaltende Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaften Innsbruck-Land, Imst und Landeck sowie die Stadt Innsbruck dazu veranlasst, eine Schutzverordnung wegen der erhöhten Waldbrandgefahr zu erlassen. Nun zog auch die Bezirkshauptmannschaft Schwaz nach.
Ab sofort sind in den genannten Bezirken jegliches Entzünden von Feuern und das Rauchen im Wald verboten. Das gilt auch für "Gefährdungsbereiche, die aufgrund der Boden- oder Windverhältnisse durch Funkenflug einen Brand im Wald begünstigen können", heißt es in einer Aussendung des Landes. Verboten sind demnach auch "Zweckfeuer, zu den unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen".
„Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben“, wird Sicherheitsreferent LHStv. Josef Geisler zitiert. (TT.com)