Schulen ab Mai im „Schichtbetrieb", Klassen werden geteilt
Schüler von Abschlussklassen gehen ab 4. Mai wieder in die Schule, Volks- und Unterstufenschüler kehren am 15. Mai zurück, Oberstufen- und Berufsschüler am 3. Juni. Sie schreiben alle keine Schularbeiten mehr. Für Kindergärten hat der Bildungsminister Empfehlungen ausgesprochen.
Wien – Nach den Schülern der Abschlussklassen am 4. Mai kehren ab 15. Mai die 700.000 Schüler an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen und Sonderschulen in ihre Klassen zurück. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Freitag bekanntgegeben. Für die 300.000 restlichen Schüler startet der Unterricht wieder nach Pfingsten am 3. Juni.
Die Schule findet dabei bis zu den Sommerferien im „Schichtbetrieb“ statt. Die Klassen werden geteilt, die eine Hälfte ist von Montag bis Mittwoch an der Schule, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Wie bisher wird an den jeweils anderen Tagen weiter Betreuung für die Kinder angeboten – wenn möglich, sollten Eltern die Kinder an diesen „Hausübungstagen“ aber daheim lassen, appellierte der Minister.
Maskenpflicht auf den Gängen
Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Schulöffnung sei schwierig gewesen, betonte Faßmann: Es habe gegolten, den Infektionsschutz auf der einen Seite und das Recht auf Bildung auf der anderen Seite abzuwägen.
An den Schulen herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht sowie weitere Hygieneauflagen wie Händewaschen oder -desinfektion nach dem Betreten des Schulgebäudes. Die Kinder sollen die Masken selbst mitbringen, für Notfälle gebe es aber Ersatzmasken, so Faßmann. Turn- und voraussichtlich auch Musikunterricht findet aus Infektionsschutzgründen keiner mehr statt.
In diesem Semester keine Schularbeiten mehr
Bis zum Sommer werden außerdem keine Schularbeiten mehr geschrieben. An den Volksschulen wird aufs Sitzenbleiben (außer bei Wunsch der Eltern) verzichtet, an den anderen Schulen können Schüler mit einem Fünfer jedenfalls und mit mehreren Fünfern nach einem entsprechenden Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen. Für die Benotung wird der Leistungsstand vor der Schulschließung plus die Leistungen im Distance Learning bzw. in der letzten Präsenzphase an den Schulen herangezogen. Für alle gelte, dass die Beurteilung „mit Augenmaß“ erfolgen solle, so Faßmann.
Aufgrund des Schichtbetriebs wird auch nicht mehr der komplette restliche Unterrichtsstoff durchgemacht werden können. Die Lehrpläne seien flexibel genug, betonte Faßmann. „Das Lerntempo wird reduziert.“
Wenn notwendig, können Lehrer und Schüler daheim bleiben
Sieht sich ein Schüler aufgrund der Corona-Pandemie psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder möchte etwa chronisch kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, muss das an die Schulleitung gemeldet werden. Jene Schüler gelten als entschuldigt – und werden so behandelt, als wenn sie selbst krank wären, so Faßmann.
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Bei den Lehrern ist es ähnlich: Angehörige von Risikogruppen können daheim bleiben, müssen aber für andere Aufgaben wie etwa Online-Unterricht zur Verfügung stehen. Wie viele Lehrer das betrifft, konnte Faßmann noch nicht beziffern. Lege man die Definition des Gesundheitsministeriums zugrunde, würden die restlichen Pädagogen dies aber stemmen können – etwa durch Stützlehrer oder Lehrer, deren Fächer ausfallen.
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Laut der Bildungspsychologin Christiane Spiel (Uni Wien) dürfte die Bildungsschere in den vergangenen Wochen „ordentlich aufgegangen sein“. Laut einer an ihrem Department durchgeführten Studie mit rund 8300 Schülern zwischen zehn und 19 Jahren hätten etwa 16 Prozent angegeben, keinen eigenen Laptop bzw. Tablet zu haben, 21 Prozent hatten keine Unterstützung beim Lernen. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Befragung online durchgeführt worden sei – wer überhaupt kein Endgerät zur Verfügung habe, konnte also gar nicht teilnehmen. (APA, TT.com)
Kindergärten: Kein Fahrplan, nur Empfehlungen
Kindergärten sind großteils Ländersache, deshalb gibt der Bund keinen Fahrplan sondern nur eine Empfehlung zur Öffnung ab:
- Jedem der 300.000 Unter-Sechsjährigen der Betreuung braucht, soll sie bekommen.
- Der berufliche Hintergrund der Eltern soll dabei kein Kriterium sein.
- Ab dem 18. Mai sollten speziell Kinder im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt und jene Drei- bis Vierjährigen in den Kindergarten kommen, die Sprachförderbedarf haben.
- „Sofern machbar“ wird auch den Kindergärten ein Schichtsystem vorgeschlagen.
- In den Hygiene-Empfehlungen wird schon in der Einleitung betont, dass bei Kleinkindern nicht alle Maßnahmen (etwa Abstandhalten, Tragen von Mund-Nasen-Schutz) umsetzbar sein werden. Speziell für den Kindergarten empfohlen wird etwa, dass Kinder am Eingang den Pädagoginnen und Pädagogen übergeben werden sollen.
- Das gemeinsame Arbeiten und Spielen mit Gegenständen vermieden werden, bei Kontakt mit Speichel soll Spielzeug sofort desinfiziert und generell regelmäßig gereinigt werden.
- Bildungsarbeit soll wieder verstärkt angeboten werden.