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Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Hauptangeklagter (15) legt Revision ein

(Symbolbild)
© Zolnierek

Duisburg/Mülheim – Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Mülheim hat der 15 Jahre alte Hauptangeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Das erklärte das Landgericht Duisburg am Montag, zuvor hatte die WAZ berichtet. In einem Revisionsverfahren prüft der Bundesgerichtshof, ob das Urteil rechtlich einwandfrei ist. Der Sachverhalt wird nicht erneut verhandelt.

Das Gericht hatte den Jugendlichen vor knapp zwei Wochen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er befindet sich laut Gericht weiterhin in Untersuchungshaft. Die beiden anderen, gleichaltrigen Angeklagten hatten Strafen von 18 Monaten bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings müssen sie für vier Wochen in Dauerarrest. Sie hätten keine Revision eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin. Zur Tatzeit waren die drei bulgarischen Jugendlichen 14 Jahre alt.

Die Tat hatte sich im Juli 2019 in einem Waldstück ereignet. Die Jugendlichen sollen die Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die junge Frau soll auch geschlagen worden sein. Beteiligt gewesen sein sollen auch zwei damals Zwölfjährige. Gegen sie konnten jedoch keine Ermittlungen geführt werden, da sie zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren. (dpa)

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