Corona-Krise

Gut zu wissen: Was in Restaurants und Lokalen zu beachten ist

Zwischen den Tischen im Restaurand und Gastgarten muss mind. ein Meter Abstand vorliegen.
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Seit dem 15. Mai dürfen Lokale und Restaurants wieder öffnen, ab 29. Mai Hotels. Dabei gelten jedoch einige neue Regeln – etwa für Sperrstunden, Sitzplatzwahl und größere Gruppen.

Innsbruck – ASeit dem 15. Mai darf in Österreich die Gastronomie und dann am 29. Mai der Tourismus wieder öffnen – unter gewissen Auflagen. Das Wichtigste dazu im Überblick:

🍽️ GASTRONOMIE

⏩ Ab dem 15. Mai dürfen Lokale und Gasthäuser wieder aufsperren.

⏩ Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 23 Uhr beschränkt.

⏩ Grundsätzlich dürfen maximal vier Erwachsene samt Kindern an einem Tisch Platz nehmen. Am Tisch kann der Mindestabstand von einem Meter ausnahmsweise unterschritten werden, zu den Nachbartischen muss er aber eingehalten werden. An einem Tisch dürfen aber auch mehr als vier Personen und deren Kinder sitzen – wenn sie aus einem Haushalt kommen.

Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden, wie diese "geeigneten Schutzmaßnahmen" aussehen, bleibt offen.

⏩ Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, die Gäste am Tisch nicht. MNS-Masken sind aber beim Betreten und Verlassen des Lokals sowie bei Toilettenbesuchen vorgesehen. Köche brauchen keine MNS-Masken.

⏩ Es gibt keine freie Sitzplatzwahl. Es wird empfohlen, Tische vorab zu reservieren. Das soll Gastronomen die Planung erleichtern.

⏩ Der Bewegungsradius in den Lokalen bleibt eingeschränkt. Ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. „Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen." Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.

Salz- und Pfefferstreuer sowie Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden. Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

⏩ Größere Familienfeiern werden vorerst nicht möglich sein, auch Gruppenreservierungen für mehrere Tische dürfen nicht angenommen werden.

Nachtlokale, Bars und Diskotheken bleiben vorerst weiter geschlossen.

Zu etwaigen Sanktionen gibt sich die Regierung zurückhaltend, es wurde vor allem an die Eigenverantwortung von Wirten und Gästen appelliert.

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🛌 TOURISMUS

⏩ Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen mit 29. Mai für private Nächtigungen geöffnet werden.

Urlaub in Österreich wird damit wieder möglich.

Buffets, etwa beim Frühstück, werden in der bisherigen Form aber nicht möglich sein.

⏩ In den Hotels wird es „engere Reinigungsintervalle" geben, der Mindestabstand und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

⏩ Wie es mit Wellness-Bereichen in Hotels aussieht, ist noch unklar. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger zeigte sich zuversichtlich, dass die Betreiber gute, intelligente Konzepte" auf die Beine stellen werden. (APA/TT.com)

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