Heimwerker

AK-Test: Große Preisunterschiede bei Leihgeräten aus dem Baumarkt

Symbolbild.
© HELMUT FOHRINGER

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat drei Verleiher getestet und Preisunterschiede bis zu 276 Prozent entdeckt. Das Gerät mit der höchsten Leihgebühr schnitt im Test am schlechtesten ab.

Linz – Im Frühjahr legen Heimwerker richtig los, sägen, hämmern und bohren in Wohnung und Garten. Wird dazu Spezialwerkzeug benötigt, kommt „Leihen statt Kaufen" immer öfter ins Spiel, sei es aus Kosten- oder Nachhaltigkeitsgründen. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat drei Verleiher getestet und Preisunterschiede bis zu 276 Prozent entdeckt, wie sie am Mittwoch berichtete.

Werkzeug, das selten gebraucht wird, kann heutzutage in Baumärkten oder bei eigenen Vermietern ausgeliehen werden. Die Konsumentenschützer borgten bei drei Anbietern jeweils eine Diamantbohrmaschine, eine Steintrennmaschine und ein Teppichreinigungsgerät samt Zubehör für einen Tag aus und achteten dabei auf Kosten, Zustand der Leihgaben und Rahmenbedingungen.

Sechs Geräte waren stark verschmutzt oder Zubehör fehlte, etwa die Standfüße einer Arbeitsplattenverlängerung. Bei einer Steintrennmaschine war die Verkabelung so laienhaft repariert, dass kein entsprechender Schutz vor Stromunfällen gegeben war. Das Produkt fiel in der Gesamtbewertung durch.

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Zum Testergebnis der AK HIER.

Höchste Leihgebühr, schlechtestes Ergebnis

Das Gerät mit der höchsten Leihgebühr schnitt im Test am schlechtesten ab, weil der Bohrer in Unwucht war und somit nicht benutzt werden konnte. Die Preise variierten stark. In Baumärkten sind sie in der Regel in den Verkaufsräumen ausgezeichnet, einer verrechnet automatisch eine zehnprozentige Haftungsbeschränkung. Bei einem Anbieter wurde auch ein Mindestentgelt für den Verschleiß in Rechnung gestellt, wodurch das Ganze empfindlich teurer wurde. Eine Diamantbohrmaschine war etwa einmal um 50 Euro, einmal um 104,50 Euro und beim teuersten Anbieter um 187,78 Euro – also fast um das Vierfache vom günstigsten – zu leihen.

Fazit der AK: Wer zu einem Leihgerät greift, soll sich vorab gut informieren und es bedienen können, denn Einschulung oder Bedienungsanleitung gab es bei keiner Maschine. Die Konsumentenschützer raten, das Wunschgerät samt notwendigem Zubehör telefonisch zu reservieren und sich dabei nach dem Bruttopreis samt Zusatzkosten sowie der zu hinterlegenden Kaution zu erkundigen – diese betrug im Test bis zu 300 Euro. Bei der Übergabe, für die man etwas Zeit einplanen solle, empfehle es sich, die Funktionsfähigkeit des Geräts im Beisein des Verleihers zu überprüfen und darauf zu achten, dass alle benötigten Zusatzteile vorhanden sind.

Bei der Übergabe sollten vorhandene Schäden und starke Verunreinigungen sofort reklamiert und schriftlich am Angebot vermerkt werden, damit man bei der Rückgabe nicht zur Kasse gebeten wird. Schadenersatz für unverschuldete Schäden oder normale Abnutzung sei nicht zulässig, dagegen habe man Anspruch auf Mietzinsminderung, wenn das Gerät nicht oder nur eingeschränkt funktioniert, betonte die Interessenvertretung. (APA)

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