Coronavirus
Corona-Regeln in Deutschland: Was ist geplant? Was gilt?
Wie hierzulande muss in ganz Deutschland beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
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Am Donnerstag sprechen in Deutschland Bund und Länder erneut miteinander. Manches wird dann möglicherweise gelockert, andere Maßnahmen bleiben oder werden vielleicht sogar verstärkt. Eine Übersicht.
Berlin – In Deutschland wird an diesem Donnerstag erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Wichtig bei allem: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in den Ländern abweichende Regelungen geben.
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⏩ DARÜBER WIRD GESPROCHEN:
- Thema werden wohl die aktuellen Kontaktbeschränkungen sein. Derzeit gelten sie nur bis zum 3. Mai. Zuletzt wurde aber erwartet, dass sie bei den Beratungen am Donnerstag erneut verlängert werden.
- Unklar ist bislang, ob es in der Fußball-Bundesliga künftig Spiele ohne Zuschauer geben könnte, darüber könnte gesprochen werden.
- Möglicherweise beraten Merkel und die Länder über einen Zeitplan zur Wiedereröffnung der Kindertagesstätten.
- Eine Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr könnte Thema werden.
⏩ DAS IST BEREITS GEPLANT:
- Friseure sollen ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen.
⏩ DIE WICHTIGSTEN GELTENDEN REGELUNGEN:
- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Geschäfte mit einer Ladenfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen.
- Kitas sind derzeit nicht regulär geöffnet. Der Anspruch auf eine Notbetreuung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
- Großveranstaltungen wie Fußball-Bundesligaspiele mit Zuschauern oder Festivals bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
- Bars und Kneipen sind wie viele weitere Freizeitangebote geschlossen. Für Restaurants ist nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt.
- Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist entweder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person erlaubt. Es gilt ein Mindestabstand 1,5 Meter zu allen Menschen aus fremden Haushalten. (dpa)