Gut zu wissen: Das ist beim Fahrradhelmkauf zu beachten
Fahrradhelme sind oft zu groß und das Gurtsystem zu locker. Ein Helm schützt aber nur, wenn er passt und korrekt eingestellt ist. Was man wissen muss und was beim Transport von Kindern zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Innsbruck – Ein Fahrradhelm kann den Fahrer bei einem Sturz oder Unfall vor Kopfverletzungen bewahren oder zumindest die Folgen abschwächen – vorausgesetzt, der Helm passt und ist richtig eingestellt. ÖAMTC-Fahrradinstruktorin Ellen Dehnert beobachtet sowohl in den Fahrradkursen des Mobilitätsclubs als auch im Straßenverkehr, dass das nicht immer so ist.
❓ Worauf muss ich grundsätzlich achten?
Der Helm darf nicht verrutschen oder wackeln. Stirn, Ober- und Hinterkopf und die Schläfen müssen geschützt sein. Ohren und Gesicht müssen frei bleiben, die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein.
❓ Wie erkenne ich die richtige Helmgröße?
Ein passender Helm sitzt waagrecht am Kopf und umschließt den Schädel von der Stirn über die Schläfen bis zum Hinterkopf. Die richtige Helmgröße ist vom Kopfumfang abhängig. Um richtige Größe zu ermitteln, misst man vom Hinterkopf nahezu horizontal oberhalb der Ohren nach vorn bis knapp über die Augenbrauen. Für die Feinabstimmung kann ein Fahrradhelm in der Weite angepasst werden.
📌Tipp der ÖAMTC-Fahrradinstruktorin: „Mit offenem Gurt den Kopf schütteln. Der Helm sollte dabei nicht verrutschen."
❓ Wie stelle ich die Gurtbänder richtig ein?
Die seitlich vor und hinter dem Ohr verlaufenden Bänder sollen sich jeweils einen Finger breit unter dem Ohrläppchen treffen und dabei straff gespannt sein. Das vordere Band verläuft am besten senkrecht nach unten. Das Kinnband sollte so eingestellt sein, dass ein bis zwei Finger zwischen geschlossenem Band und Kinn passen. Der Helm darf sich nicht nach vorn vom Kopf abziehen lassen, wenn der Kinnverschluss ordnungsgemäß eingerastet ist.
❓ Gibt es eine Helmpflicht?
In Österreich besteht eine Helmtragepflicht nur für Kinder unter 12 Jahren – das aber auch als Mitfahrer.
❓ Müssen Kinder auch im Anhänger einen Helm tragen?
Ja, beim Kindertransport am Fahrrad gilt eine Helmtrage- und Gurtpflicht – egal ob mit Kindersitz, Anhänger oder Lastenrad.
📌Was noch zu beachten ist: Für jedes Kind muss ein eigener Sitzplatz mit Gurtesystem vorhanden sein, so Dehnert. Die Konstruktion muss so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können. Besonders bei längeren Touren sollten die Systeme gut gefedert sein. Wer ein Kind auf dem Fahrrad mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
❓ Wie teste ich den Helm im Geschäft?
Zeit nehmen und unbedingt probieren rät die Expertin. Drücken sollte er auch nicht, weil das Kopfschmerzen verursachen kann. Den geschlossenen Helm 5-10 Minuten aufgesetzt lassen. Der Verschluss sollte durch Laschen so abgedeckt oder gestaltet sein, dass beim Schließen die Haut nicht gezwickt wird.
❓ Gibt es Prüfsiegel, auf die ich achten soll?
Ja, das Prüfzeichen EN1078 garantiert ein gewisses Sicherheitsniveau.
❓ Spielt die Farbe eine Rolle?
Helle Farben erhöhen die Sichtbarkeit. Bei dunklen Helmen kann man sich zumindest mit reflektierenden Elementen helfen.
❓ Ich bin gestürzt. Kann ich den Helm weiterhin verwenden?
Nein, hat ein Fahrradhelm bei einem Sturz seinen Dienst getan, muss er getauscht werden – auch wenn mit freiem Auge oft keine Schäden erkennbar sind, so die ÖAMTC-Fahrradinstruktion. (TT.com/tkl)