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Schutz für Wölfe gilt laut EuGH auch in Dörfern

Wolf
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Der Schutz für die Tiere gelte „unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden", teilte der EuGH am Donnerstag mit.

Brüssel, Luxemburg – Wölfe müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch dann geschützt werden, wenn sie in Dörfer kommen. Der Schutz für die Tiere gelte „unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden", teilte der EuGH am Donnerstag mit.

Ausnahmen von den Regeln sind nur dann zulässig, wenn etwa die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht wird. Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Fall aus dem Jahr 2016. Damals war ein Wolf in einem rumänischen Dorf aufgetaucht, das zwischen zwei Schutzgebieten liegt. Tierschützer und eine Tierärztin fingen das Tier ein und wollten den Wolf in ein Naturreservat bringen. Doch der Wolf entkam und flüchtete. Fang und Transport waren nicht genehmigt und es wurde Strafanzeige erstattet.

Das zuständige rumänische Gericht wandte sich dann an den EuGH und wollte wissen, ob eine EU-Richtlinie zum Schutz von Wölfen zum Beispiel auch gilt, wenn Wölfe innerhalb eines Dorfes mit Hunden spielen. (APA)

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