Drittes Geschlecht: Erste Geburtsurkunde mit "inter" ausgestellt
Bisher hatte das Innenministerium die Eintragung dieser Geschlechtsbezeichnung trotz höchstgerichtlicher Vorgaben verweigert. Nach einer Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erfolgte die Eintragung nun doch.
Wien – Das Standesamt Steyr hat erstmals eine Geburtsurkunde mit dem Geschlechts-Eintrag "inter" ausgestellt. Bisher hatte das Innenministerium die Eintragung dieser Geschlechtsbezeichnung trotz höchstgerichtlicher Vorgaben verweigert. Nach einer Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erfolgte die Eintragung nun doch, wie das Rechtskomitee Lambda am Donnerstag mitteilte.
Ausgestellt wurde die Geburtsurkunde nach Angaben des Rechtskomitee Lambda, das sich für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und Transgender-Personen einsetzt, für Alex Jürgen. Jürgen wurde intergeschlechtlich geboren und bestand auf den Geschlechts-Eintrag "inter".
Eigentlich hätte die Eintragung der Geschlechtsbezeichnung bereits 2018 erfolgen müssen. Damals bestätigte der Verfassungsgerichtshof das Recht auf Eintragung jenes Geschlechts, das der persönlichen Identität entspricht - also nicht nur männlich oder weiblich, sondern etwa auf "divers", "inter" oder "offen". Tatsächlich ausgestellt wurden aber nur Dokumente mit dem Eintrag "X" oder "divers". Den von Jürgen gewünschten Eintrag verweigerte das Innenministerium unter Verweis darauf, dass das in der Software des Ministeriums nicht vorgesehen sei.
Eintragung nach Änderung der Software erfolgt
Der Rechtsanwalt Helmut Graupner, Vorsitzender des Rechtskomitee Lambda, kündigte daher Mitte Juni Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs gegen Innenminister Nehammer (ÖVP) und seinen Vorgänger Herbert Kickl (FPÖ) an. Keine drei Wochen später habe ihm das Standesamt Steyr mitgeteilt, dass die Software geändert wurde und der Eintrag nun erfolgen könne, sagte Graupner am Donnerstag gegenüber der APA: "Es ist traurig, dass man in einem Rechtsstaat wie Österreich die Strafjustiz befassen muss, bevor man Justizurteile umsetzt und respektiert."
Graupner geht davon aus, dass die - von der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Steyr abgetretene - Anzeige nun zurückgelegt wird.
Arbeitsgruppe erstellt neuen Erlass
Das Innen- und das Sozialministerium arbeiten derzeit an einem neuen Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten. Das hat ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag gegenüber der APA gesagt.
Bestätigt hat das Ministerium auch, dass das Standesamt Steyr erstmals in einer Geburtsurkunde das Geschlecht "inter" ausgewiesen hat. Begründet wurde das damit, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Februar bestätigt hatte, dass der Eintrag entsprechend den Erkenntnissen der Höchstgerichte vorzunehmen ist. Es handle sich dabei um die Umsetzung in einem Einzelfall. Eine generelle Handlungsanleitung werde die Arbeitsgruppe zu Personenstandsfragen zeitnah erstellen. (APA)
Hintergrund: Intersexualität
Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
VARIATIONEN IM CHROMOSOMENSATZ: Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Eine weibliche Geschlechtsidentität wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, eine männliche Identität durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom. Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist.
Dieses sogenannte Turner-Syndrom führt zu einem äußeren weiblichen Erscheinungsbild und gilt als eine der häufigsten Ursache von Intersexualität. Es gibt aber auch die Variante von XXY-Chromosomen, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, mit einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.
NICHT MIT TRANSIDENTITÄT VERWECHSELN: Im Gegensatz zu intersexuellen Menschen sind transidente Personen (umgangssprachlich auch als „Transsexuelle“ oder "Transgender"-Personen bezeichnet) in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber dem jeweils anderen psychischen Geschlecht zugehörig und streben teils über eine chirurgische oder hormonelle Therapie die Anpassung ihres Körpers an ihr psychisches Geschlecht an.
Eine körperliche oder seelische geschlechtsbezogene Zwischenstellung nehmen Transidente in der Regel nicht ein. Es geht bei ihnen laut einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 um die „Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Pol, bei den Intersexuellen hingegen um eine Zwischenstufe“.
DISKRIMINIERUNG, BENACHTEILIGUNG UND GEWALT: Der Stellungnahme zufolge ist die Lebensqualität von Intersexuellen im Alltag reduziert. „Diskriminierungs-, Benachteiligungs- und Gewalterfahrungen“ spielten dabei eine wichtige Rolle. Zudem beklagten Intersexuelle eine fehlende Aufklärung und Verwechslung mit Transsexualität, falsche medizinische Behandlung sowie Spott und Beleidigung. Es werde auch bemängelt, dass intersexuelle Menschen keinen Minderheitenschutz in der Gesellschaft genössen und sich als schutz- und würdelos erlebten.