Arztbesuch

Telemedizin für Bauern und Selbstständige kommt

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Die SVS einigte sich mit Ärztekammer auf einen Tarif von 13 Euro pro Ordination. Die Vereinbarung gilt nur für Beratungsgespräch ohne Untersuchung.

Wien – Während für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die telefonische Krankmeldung ohne Arztbesuch wieder eingestellt wird, können Selbstständige und Bauern künftig auf Kassenkosten mit ihrem Arzt per Telefon oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln in Kontakt treten. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) teilte mit, noch in diesem Monat mit der "Teleordination" zu starten.

Die SVS hat sich mit der Ärztekammer auf einen Teleordinationstarif geeinigt, wonach der Vertragsarzt für eine derartige Ordination 13 Euro abrechnen kann. Die Voraussetzung: Die Kommunikation erfolgt zwischen Patienten und Arzt und kann nicht etwa über eine Assistentin abgewickelt werden, da es sich bei der Teleordination um ein ärztliches Beratungsgespräch handelt, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Ausschließlich Beratungstätigkeiten

Die Teleordination ist bei ausschließlichen Beratungstätigkeiten ohne Notwendigkeit einer Untersuchung oder etwa bei Befundnachbesprechungen abrechenbar. Es darf keinen Zweifel an der Grundlage der medizinischen Entscheidung geben. Die Regelung gilt für Allgemeinmediziner und Fachärzte, ausgenommen Labormediziner und Radiologen und ist vorerst mit 31.12.2021 befristet.

Für Vizepräsident Johannes Steinhart unterstreicht die Einigung den Standpunkt der Ärztekammer, dass die Nutzung neuer Kommunikationsformen folgerichtig bedeutet, dass alle Grund- und Gesprächsleistungen abrechenbar sein müssen, egal ob sie telemedizinisch erbracht wurden oder anderweitig. Die Einstellung der telefonischen Krankmeldung durch die ÖGK hatte die Ärztekammer bereits am Wochenende kritisiert.

Telefonische Krankmeldung endet für alle

Die telefonische Krankmeldung wird nicht nur für die Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Ende August wieder eingestellt, sondern auch für Selbstständige und Bauern (SVS) sowie für Beamte, Eisenbahner und den Bergbau (BVAEB). Das haben die Sozialversicherungen am Mittwoch gegenüber der APA klargestellt.

Allerdings gibt es bei allen Krankenversicherungsträgern die Möglichkeit, dass die telefonische Krankmeldung befristet wieder eingeführt werden kann, sollten sich die Zahlen der mit dem Coronavirus Infizierten wieder deutlich erhöhen.

Warum man einerseits die telefonische Krankmeldung wieder einstellt, auf der anderen Seite aber die Telemedizin forciere, erklärt sich daraus, dass für die Krankmeldung eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist. Und bei der Telemedizin handelt es sich um ein Beratungsgespräch ohne Untersuchung. (APA)