Corona-Strafen

„Corona-Strafen-Fleckerlteppich" in Österreich nach VfGH-Entscheid

In Wien wird vorerst auf Anzeigen und Organmandate verzichtet.
© HANS KLAUS TECHT

Wird bei Nichteinhaltung der Corona-Regeln weiterhin gestraft, oder nicht? Nach dem VfGH-Entscheid erachtet das Innenministerium die Rechtslage weiter als „unklar". Die Vorgangsweisen der Polizei sind aktuell jedenfalls sehr unterschiedlich – sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Ein Überblick.

Wien – Ein „Feckerlteppich" beim Umgang mit den Corona-Regeln hat sich nach dem VfGH-Entscheid am Mittwoch in Österreich gebildet. Die Vorgangsweisen der österreichischen Landespolizeidirektionen (LPDs) reichen von der Aussetzung in Wien bis zum Weitermachen wie bisher in Tirol, so das Ergebnis einer Erhebung der APA-Bundesländerbüros zum Agieren der LPDs in den jeweiligen Bundesländern am Freitag.

Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit jedenfalls für „unklar". Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise „in ihrem Wirkungsbereich zu klären".

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Wien

In Wien hat sich die Landespolizeidirektion nach einer Besprechung mit MA15 dazu entschlossen, auf Anzeigen und Organmandate bis zur Klärung zu verzichten. Die Wiener Magistratsdirektion kritisierte am Freitag gegenüber der APA indes die Vorgehensweise einer Klärung auf Länderebene, da es sich um eine bundesweite Frage handle, da es um bundesweite Gesetze und Verordnungen gehe. Die Wiener Polizei betonte, dass Gesetze bzw. Verordnungen und deren Inhalt die Verantwortlichkeit des Gesundheitsministeriums betreffen. Für die Vollziehung sind jedoch wieder die Gesundheitsbehörden der Länder zuständig, die Exekutive wirkt am Vollzug jedoch mit.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Vorarlberg

Ganz im Westen, in Vorarlberg, heißt das Motto nach dem VfGH-Entscheid „Zurückhaltung" bei der Erstattung von Anzeigen und der Einhebung von Organmandaten, erst einmal werde nun „alles überprüft", wie es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner hieß.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Tirol

In Tirol gebe es vorerst keine Änderung der Vorgangsweise, das heißt, es wird im Fall des Falles nach wie vor gestraft, so ein Polizeisprecher. Es habe auch bis dato keine gegenteilige Anordnung der Gesundheitsbehörde gegeben, die in erster Linie zuständig sei. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es aber vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln, sonst werde ermahnt.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Salzburg

„Grundsätzlich defensiv" ist die Strategie in der Stadt Salzburg, wie es aus dem Magistrat hieß. Die Landespolizeidirektion Salzburg war am Freitagnachmittag noch ohne Entscheidung über die weitere Vorgehensweise. Eine Sprecherin des Landes kündigte an, dass man in den nächsten Tagen beobachte, wie die neue Verordnung, die seit heute in Kraft ist, von der Bevölkerung eingehalten werde.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Kärnten

In Kärnten wird „im Ernstfall" weiter gestraft, jeweils auf Anweisung der Gesundheitsbehörden, hieß es beim Landespressedienst. Grundlage seien aufrechte Verordnungen. Prinzipiell gehe es aber nicht ums Strafen, sondern ums Aufklären.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Steiermark

In der Steiermark wird wie bisher ermahnt und erst dann gestraft, bei schweren Verstößen bzw. bei Uneinsichtigkeit erfolgten Strafen und Anzeigen. Dies wurde mit dem Amt der steirischen Landesregierung im Einvernehmen festgelegt.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Niederösterreich

Die Polizei in Niederösterreich will Übertretungen durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung entgegenwirken. „In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns dennoch Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde vor", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.

👮🏽‍♂️👮🏼‍♀️ Oberösterreich

„Keinen Grund, die Strafen infrage zu stellen" ortete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Doch auch in Anschobers Heimatbundesland Oberösterreich wird nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht mehr gestraft. Anschober betonte, dass es bei der Exekutive nur um den Vollzug gehe. In den kommenden Tagen werde zur Klärung das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht. (APA)