Gut zu wissen

Gut zu wissen: Diese Corona-Regeln gelten gerade in beliebten Urlaubsländern

Nicht nur der Reisepass, auch der Mundschutz darf im Urlaubsgepäck nicht fehlen.
© Stocker

Wer in Corona-Zeiten reisen will, muss bedenken, dass in den meisten Ländern andere, teils strengere Regeln herrschen. Davon sind auch beliebte Sommerdestinationen wie Kroatien, Griechenland, Frankreich und Italien nicht ausgenommen. Was Touristen aus Österreich diesbezüglich alles wissen müssen, gibt es hier im kompakten Überblick.

Innsbruck – Die Coronavirus-Pandemie hat die Urlaubsplanungen in diesem Jahr mächtig durcheinandergewirbelt. Nach wie vor warnt das österreichische Außenministerium vor Reisen in 16 europäische Länder. Während man etwa in Nachbarländern problemlos ein- und ausreisen kann, gelten für andere Destinationen gewisse Einschränkungen – sowohl bei der Einreise als auch vor Ort. In einigen Staaten gibt es auch eine Quarantänepflicht. Generell wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach wie vor abgeraten.

Daher ist es besonders wichtig, vor Urlaubsantritt die aktuelle Lage in der Region zu checken. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen – zum Beispiel an der Grenze – kommen. Welche Corona-Regeln in den beliebten Reiseländern Kroatien, Griechenland, Frankreich und Italien aktuell herrschen und was bei der Einreise alles zu beachten ist, lesen Sie weiter unten im Artikel.

🗺️📍 Reisebeschränkungen im Überblick

Diese Übersichtskarte zeigt auf einen Blick, in welche Länder touristische Reisen für österreichische Staatsbürger aktuell möglich sind, wo mit Einschränkungen wie Quarantänepflicht oder bei der Heimreise zu rechnen ist und wohin Urlaubsreisen aufgrund von Einreiseverboten derzeit nicht möglich sind.

Legende: 🟢 = Touristische Reisen möglich 🟡 = Touristische Reisen eingeschränkt möglich 🔴 = Reisewarnung ⚫ = Touristische Reisen nicht möglich

☀️ KROATIEN

Wie ist die aktuelle Lage?

Die Zahl der Neuinfizierten steigt derzeit kontinuierlich an. Hauptinfektionscluster sind der Großraum Zagreb, Ostslawonien und die Gespanschaft Split-Dalmatien. Reisenden wird dringend empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden.

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Nach Kroatien kann derzeit uneingeschränkt eingereist werden. Allerdings muss man sich vorab via Online-Formular oder direkt beim Grenzübertritt mit seinen persönlichen Daten sowie Reiseplänen registrieren. Um Wartezeiten an der Grenze zu vermindern, wird jedoch die elektronische Voranmeldung empfohlen. Die ausgedruckte Bestätigung muss dann hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Ob die Autoinsassen aus demselben Haushalt stammen oder nicht, ist egal.

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Was ist bei der Rückreise zu beachten?

Die Heimreise nach Österreich ist ebenso ohne Einschränkungen möglich. Bei einer Rückfahrt aus Dubrovnik durch den Neum-Korridor (Bosnien-Herzegowina) besteht keine Quarantänepflicht, solange kein Stopp in Bosnien-Herzegowina erfolgt. Da Kroatien in Slowenien nicht auf der „grünen Liste" steht, ist die Durchreise nur unter Auflagen erlaubt. So dürfen sich Heimreisende von Kroatien dort nur maximal 12 Stunden aufhalten und es darf nur zum Tanken und für kurze Pausen angehalten werden.

Wie steht es um die Maskenpflicht und Abstandsregeln?

Die Maskenpflicht gilt in Kroatien sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch in öffentlichen Räumen – also auch in Geschäften und Einkaufszentren. Im Gastgewerbe gilt die Maskenpflicht nur für das Personal. Auch in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken oder Ambulanzen sind Masken ein Muss. Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter. Bei Missachtung der „Corona-Regeln“ sind Strafen zwischen 1050 und 15.800 Euro möglich.

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💻 Weitere Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim kroatischen Tourismusamt.

☎️ Für Corona-Informationen gibt es in Kroatien die Info-Hotline 113 (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr). Hier erhalten Sie auch Infos zu COVID-Testmöglichkeiten in Kroatien.

☀️ ITALIEN

Wie ist die aktuelle Lage?

In Italien gilt derzeit ein hohes Sicherheitsrisiko (Stufe 4), die Zahl der Infizierten steigt allerdings auch hier kontinuierlich an. Im Durchschnitt gab es in den vergangenen sieben Tagen täglich 370,9 Neuinfektionen – in der Vorwoche waren es noch 277,6.

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Touristen aus Österreich können nach Italien wieder ohne Einschränkungen einreisen. Für Apulien, Kalabrien, Sardinien und Sizilien muss allerdings vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden. ➡️ MEHR INFOS DAZU GIBT ES HIER

Wenn alle Fahrzeuginsassen im selben Haushalt leben, sind keine Einschränkungen zu beachten. Sobald Personen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sind, müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Beifahrersitz muss frei bleiben und in jeder weiteren Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen sitzen (auf den äußeren Sitzplätzen). In Südtirol und Friaul-Julisch Venetien muss ebenfalls ein Mundschutz getragen werden, es dürfen aber alle Plätze des Fahrzeugs belegt sein.

Was ist bei der Rückreise zu beachten?

Die Heimreise nach Österreich ist ohne Einschränkungen möglich, es gilt also keine Quarantänepflicht.

Wie steht es um die Maskenpflicht und Abstandsregeln?

Die Maskenpflicht gilt in Italien aktuell in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen öffentlichen Räumen. Überall anders wird sie empfohlen. Wer im Sommer nach Süditalien reisen möchte, sollte wissen: Die Behörden der süditalienischen Region Kampanien haben die Strafen für Maskenmuffel deutlich verschärft. Wer dort in geschlossenen Räumen oder im öffentlichen Nahverkehr keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, riskiert eine Geldstrafe von 1000 Euro. Kinder sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Zudem muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, bei sportlichen Aktivitäten sind es zwei Meter.

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💻 Weitere Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium, beim italienischen Außenministerium oder auf der Website der italienischen Tourismuszentrale.

☀️ GRIECHENLAND

Wie ist die aktuelle Lage?

In Griechenland ist die Zahl der Corona-Infektionen auf einem neuen Hoch. Demnach gab es in der ersten Augustwoche drei Mal so viele Infektionen wie im ganzen Mai. Als Reaktion hat die griechische Regierung jetzt die Maßnahmen verschärft.

Tavernen, Bars und Discos in zahlreichen Regionen des Landes müssen täglich spätestens um Mitternacht schließen. Die gilt unter anderem für beliebte Urlaubsregionen wie Kreta, Rhodos, Santorin, Paros, Kos, Zakynthos, Korfu, Chalkidiki und Mykonos und vorerst bis zum 23. August.

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Die Einreise aus 29 Ländern, darunter auch Österreich, ist aktuell ohne Quarantänepflicht erlaubt. Allerdings ist eine vorherige Online-Registrierung verpflichtend – egal, ob man via Land-, See- und Luftweg einreist. Wer fliegt, muss sich mindestens 24 bis 48 vorher auf der Website anmelden, für Auto- oder Schiffreisende sind es 48 bis 72 Stunden. Der QR-Code, der bei der Registrierung ausgestellt wird, wird bei der Einreise kontrolliert. Dies gilt auch für Kinder. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist mit einer Strafe von 500 Euro zu rechnen.

Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus im Anschluss, ob bei der jeweiligen Person ein Test durchgeführt wird. Das Testergebnis soll innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Während dieser Zeit sollen sich getestete Personen besonders an Social Distancing sowie die lokalen Sicherheitsmaßnahmen halten.

Die Einreise mit dem Auto ist nur über den Grenzübergang Promachonas zu Bulgarien möglich. Zusätzlich zur oben angeführten Registrierung dürfen Touristen aber nur mit einem negativen COVID-Zeugnis (PCR-Test), nicht älter als 72 Stunden und ausgestellt von einem dafür zertifizierten Labor und in englischer Sprache, über diesen Grenzübergang einreisen. Das Gesundheitszeugnis sollte den Namen des Einreisenden und dessen Passnummer/ID-Nummer beinhalten. Mit langen Wartezeiten an der Grenze ist zu rechnen. Die Einreise aus Albanien, Nordmazedonien, der Türkei sowie über alle anderen Grenzübergänge zu Bulgarien ist bis auf Weiteres nur aus unaufschiebbaren beruflichen Zwecken erlaubt, nicht aber für touristische Reisen.

Was ist bei der Rückreise zu beachten?

Die Heimreise nach Österreich ist ohne Einschränkungen möglich, es gilt also keine Quarantänepflicht.

Wie steht es um die Maskenpflicht und Abstandsregeln?

Die Maskenpflicht herrscht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (mit Ausnahme der Gastro) sowie auch in Außenbereichen von Schiffen und Booten – davon ausgenommen sind Kinder unter drei Jahren und Personen mit Atemproblemen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 150 bis 5000 Euro oder gar einer Verhaftung rechnen.

Weiters erfolgt eine strenge Empfehlung zur Maskennutzung auch im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

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💻 Weitere Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder beim griechischen Tourismusamt.

☎️ Die griechische Gesundheitsbehörde hat zudem folgende 24-Stunden-Hotlines eingerichtet: 1135 und 1110 (nur innerhalb Griechenlands)

☀️ FRANKREICH

Wie ist die aktuelle Lage?

Aktuell hat Frankreich sein Staatsgebiet entsprechend dem Infektionsgeschehen in Warnstufen eingeteilt. Von den 101 Departments sind allerdings alle Gebiete grün, bis auf die Überseegebiete Mayotte und Guyana, in denen noch die Warnstufe orange gilt, wie diese aktuelle Karte zeigt.

Die Infiziertenzahlen sind zuletzt wieder nach oben gegangen. Der Durchschnitt liegt aktuell bei 1640,0 Neuinfektionen täglich.

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Das Reisen nach Frankreich aus Österreich ist derzeit uneingeschränkt möglich.

Was ist bei der Rückreise zu beachten?

Die Heimreise nach Österreich ist ebenso ohne Einschränkungen möglich, es gilt also auch keine Quarantänepflicht. Allerdings muss bei der Rückreise aus einem der französischen Überseegebiete darauf geachtet werden, dass kein Zwischenstopp in einem Drittstaat erfolgt, da ansonsten die Einreisebedingungen für Drittstaaten gelten. Solange also in den zehn Tagen zuvor kein Drittstaat besucht wurde und ein Direktflug absolviert wird, ist eine Einreise ohne Auflagen möglich.

Wie steht es um die Maskenpflicht und Abstandsregeln?

Im ganzen Land herrscht für alle Menschen ab elf Jahren Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, überdachten Märkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Flughäfen, Taxis, Hotels, Pensionen, Museen, Kinos sowie anderen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen (Behörden, Banken, u.ä.) – also auch Restaurants und Hotels.

Zudem gilt in zahlreichen französischen Städten an besonders stark frequentierten Orten auch im Freien eine Maskenpflicht – darunter Paris, Nizza, Toulouse, Rennes, Marseille und La Rochelle. Betroffen sind etwa Plätze und Straßen sowie Einkaufsstraßen. In der französischen Hauptstadt gilt die Maskenpflicht auch an den Ufern der Seine sowie touristischen Sehenswürdigkeiten, Märkten und Einkaufsstraßen.

Der Mindestabstand beträgt einen Meter. Bei Missachtung der Maskenpflicht droht eine Strafe von 135 Euro bis 3700 Euro. (TT.com/tst)

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💻 Weitere Details zu den Einschränkungen und Hygienemaßnahmen vor Ort finden Sie beim österreichischen Außenministerium oder auf der Webseite der französischen Regierung.

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