Doping

Langläufer in Innsbruck vor Gericht: „Esten hatten wenig Interesse“

Doppel-Olympiasieger Andrus Veerpalu (hier 2006) ist wegen Beihilfe zum Sportbetrug bei der WM 2019 in Seefeld angeklagt.
© gepa

Von Roman Stelzl

Innsbruck – Fast anderthalb Jahre nach der Doping-Razzia bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld schlägt die damalige „Operation Aderlass“ immer noch hohe Wellen. Am Freitag muss sich der Tiroler Ex-Langläufer Harald Wurm (Dopingvergehen, schwerer Sportbetrug, Falschaussage) vor dem Innsbrucker Landesgericht verteidigen, der Termin für den Stubaier Radsportler Stefan Denifl (Sportbetrug, betrügerische Krida) steht noch aus.

Und nun kommen zwei estnische (Ex-)Langläufer dazu. Darunter ein ganz prominenter: Der 49-jährige Andrus Veerpaalu, Doppel-Olympiasieger von 2002 und 2006, wird wegen Beihilfe zum Sportbetrug angeklagt. „Er hat den Dopingarzt und einen anderen Sportler bei der WM in Seefeld für Eigenblutdoping in sein Zimmer gelassen. Der Schadensbetrag beläuft sich auf 5000 Euro“, erklärt Thomas Willam, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Sohn Andreas Veerpalu (26), bei Weitem nicht so erfolgreich wie sein Vater, und Karel Tammjärv (31) müssen sich wegen Eigenblutdopings und Sportbetrugs verantworten. Es geht um eine Summe von 15.000 Euro, dabei drohen bis zu drei Jahre Haft. „Da sie aber unbescholten sind, wird es ziemlich sicher bei einer Geldstrafe bleiben“, wie Willam ergänzt. Beide Sportler zeigten sich bereits geständig und wurden vier Jahre gesperrt. Gerichtstermin ist am 8. Oktober – jener für Vater Andrus ist ausständig.

Die Frage ist nur: Kommen die drei auch wirklich? Vor allem in reisetechnisch schwierigen Zeiten wie diesen? „Wir haben da nur schwer eine Handhabe. Im schlimmsten Fall wird nach ihnen gefahndet“, sagt Willam. Vonseiten der Tiroler war es klarerweise ein Thema, dass die Esten das Verfahren übernehmen. Vergebens. „Die Esten hatten wenig Interesse. Wir haben daher entschieden, das selbst zur Anklage zu bringen“, sagt Willam. „Wenn sich die Angeklagten permanent weigern sollten zu kommen, kann man noch mal darum bitten, dass die Esten das Strafverfahren übernehmen. Sonst gibt es eben ein Abwesenheitsverfahren.“

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