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Feuer in der Silvesternacht: Krefelder Affenhaus-Brand kommt jetzt vor Gericht

Nach dem Feuer in der Neujahrsnacht blieb vom Affenhaus des Krefelder Zoos nur noch eine Ruine, die abgerissen werden musste.
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Drei Frauen lassen in der Silvesternacht Himmelslaternen aufsteigen – und lösen so einen verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus aus. Rund 50 Tiere sterben im Feuer. Die Beschuldigten hätten sich nicht vor Gericht verantworten müssen, aber alle drei haben die verhängten Strafen abgelehnt.

Krefeld – Drei Frauen lassen in der Silvesternacht Himmelslaternen aufsteigen - und lösen so einen verheerenden Brand im Krefelder Affenhaus aus. Rund 50 Tiere sterben im Feuer. Die Beschuldigten hätten sich nicht vor Gericht verantworten müssen, aber alle drei haben die verhängten Strafen abgelehnt.

Der Leichtsinn von drei Frauen soll in der Silvesternacht das folgenschwere Feuer im Krefelder Affenhaus ausgelöst haben. Da die drei beschuldigten Frauen laut Staatsanwaltschaft jeweils einen Strafbefehl abgelehnt haben, werde es voraussichtlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Den drei Frauen, eine Mutter und ihr zwei erwachsenen Töchter, wird fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Demnach hätten sie in der Neujahrsnacht Himmelslaternen steigen lassen. Diese sollen dann den Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos ausgelöst haben. Zahlreiche Affen starben, darunter acht Menschenaffen sowie Vögel und Flughunde. Ein schwer verletzter Gorilla musste noch in der Nacht von einem Polizisten erschossen werden. Das Affenhaus wurde bei dem Brand völlig zerstört und musste später abgerissen werden.

Laut Staatsanwaltschaft waren bereits im Juli erfolgreich Strafbefehle beim Amtsgericht Krefeld beantragt worden. Innerhalb der vorgesehenen Frist hätten aber die drei Frauen die Strafbefehle abgelehnt – die laut Staatsanwaltschaft mit hohen Geldstrafen verbunden gewesen wären. Dadurch muss jetzt vor Gericht eine Hauptverhandlung angesetzt werden.

Affenhaus war baurechtlich in Ordnung

Bei einem Strafbefehl setzt das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Eine eigentlich angedachte Pressekonferenz zu ihren Ermittlungsergebnissen kommende Woche verwarf die Krefelder Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nun wieder. So solle der Beweisaufnahme vor Gericht nicht vorgegriffen werden. Zu einem wichtigen Punkt nahm ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aber Stellung: Laut den Ermittlungen sei am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden – und das Feuer beschleunigt haben könnten.

Inzwischen wird in Krefeld ein neues „Artenschutzzentrum Affenpark" geplant, für das der Zoo um eine Fläche von 4000 Quadratmetern vergrößert werden soll. Die Gorilla-Anlage neben dem Affenhaus ist schon länger wieder geöffnet. In dem Bereich leben auch zwei Schimpansen, die das Feuer verletzt überlebt hatten. (dpa)

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