Gut zu wissen

Gut zu wissen: Diese Pflichten und Regeln gelten derzeit bei Urlaubsrückreisen

Urlaub in Corona-Zeiten ist teils mit gewissen Regeln verbunden.
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Das Außenministerium warnt derzeit vor Reisen in 32 Staaten – ab Montag kommen nach Kroatien auch die Balearischen Inseln dazu. Für Rückkehrer aus Risikogebieten sind Corona-Tests Pflicht, ansonsten heißt es zehn Tage Quarantäne. Welche Regelungen und Sicherheitsstufen wo gelten und was Drittstaatsangehörige beachten müssen, erfahren Sie hier.

Wien – Österreich weitet mit kommenden Montag die seit Juli verschärften Corona-bedingten Einreiseregeln auf weitere Gebiete aus. Nachdem Mitte August Festland-Spanien und am Montag Kroatien zu den Risikogebieten dazukamen, verkündete die Regierung am Dienstag, dass ab Montag, 24. August, auch Rückkehrer von den spanischen Balearen darunter fallen. Damit warnt das Außenministerium aktuell vor Reisen in 32 Staaten – eine Weltkarte finden Sie ganz unten im Artikel. Im Folgenden die Regeln zu Test-Pflichten und Quarantäne im Detail:

✅ KEINE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER RÜCKREISE NACH ÖSTERREICH

Kommen Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) aus einem Staat mit einer „stabilen" Covid-19-Situation, so besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden – derzeit als hinsichtlich Corona sicher definierten – Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigten Königreich und Zypern – oder eben den Kanarischen Inseln (Spanien).

🗺️📍 Reisebeschränkungen in Europa im Überblick

Legende: 🟢 = Touristische Reisen möglich 🟡 = Touristische Reisen eingeschränkt möglich 🔴 = Reisewarnung ⚫ = Touristische Reisen nicht möglich

⚠️ BESCHRÄNKTE EINREISE AUS EINEM RISIKOGEBIET

Beschränkt ist die Einreise für Rückreisende der oben genannten Gruppe, sofern sie aus einem von definierten 34 Risikostaaten- bzw. gebieten kommen. In diesem Fall muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist) mitgeführt werden. Alternativ kann man sich in zehntägige (Heim-)Quarantäne begeben, muss aber auch dann innerhalb von 48 Stunden verpflichtend einen PCR-Test veranlassen – und zwar auf eigene Kosten. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist die selbstüberwachte Quarantäne einzuhalten, wofür auch eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen ist. Wird dieser Test nicht nachgeholt, bedeutet das eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1450 Euro bestraft werde kann.

Verordnung für Balearen gilt ab Montag

Geregelt sind die Einreisebestimmungen in einer Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Diese Verordnung „über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2" definiert die Risikogebiete, aus denen eine Rückreise nur unter Auflagen möglich ist und legt auch fest, wer von welchen Bestimmungen im Detail betroffen ist. Der Plan, dass auch Balearen-Rückkehrer ab Montag unter die unsichere Gruppe fallen sollen, wird erst in den kommenden Tagen mittels Adaptierung der Verordnung fixiert. Bis dahin gilt für Spanien, dass nur das Festland als Risikogebiet eingestuft ist; ab Montag dann ganz Spanien abgesehen von den Kanarischen Inseln.

Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kroatien, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Spanien (mit Ausnahme der Kanaren), Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

⚠️ BESCHRÄNKTE EINREISE AUS ANDEREN GEBIETEN

Restriktionen gelten auch dann, wenn man aus einem Staat kommt, der nicht in die beiden oben genannten Gruppen (Risikogebiet oder sicherer Staat) fällt. Dann ist bei der Einreise ebenso ein PCR-Test vorzulegen. Dieser darf auch in diesen Fällen nicht älter als drei Tage sein. Kann dieses Attest nicht vorgelegt werden, ist ebenfalls eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Wenn währenddessen ein freiwillig durchgeführter PCR-Test negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden. Eine Verpflichtung, einen solchen Test nachträglichen durchführen zu lassen, gibt es für diese Fälle aber nicht.

🛂 DRITTSTAATSANGEHÖRIGE

Für einreisende Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer sie kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der ebenfalls nicht älter als drei Tage ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Ein „Freitesten" aus der Quarantäne sei in diesem Fall nicht möglich. Für die Quarantäne ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten – sie können die zehntägige Quarantäne beenden, wenn ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ist. Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen – etwa Einreise von Lebenspartnern und -partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich.

🗺️ REISEWARNUNGEN WELTWEIT

Unabhängig von den Einreisebestimmungen in der Verordnung des Gesundheitsministers hat das Außenministerium eine Reihe von Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 erlassen, die mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich rät das Außenministerium derzeit „dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab. Die Reisewarnungen des Außenministeriums sind unter folgendem Link abrufbar. Eine Reisewarnung stellt freilich kein Einreiseverbot dar, sondern ist eine Empfehlung des Außenministeriums. (APA, TT.com)

Was bedeuten die Sicherheitsstufen?

➤ Gilt in einem Land die Sicherheitsstufe 6 wird eine Reisewarnung ausgerufen. Heißt im Detail:

  • vor Reisen in dieses Land wird gewarnt
  • Österreicher, die sich derzeit in diesem Land aufhalten, werden dringend ersucht, sich unverzüglich mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedstaates in Verbindung zu setzen
  • Den in diesem Land lebenden Österreichern wird dringend empfohlen, das Land zu verlassen

➤ Selbiges gilt für Sicherheitsstufe 5, die eine partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet bedeutet.

➤ Die 4. Stufe, die derzeit in so gut wie allen Ländern weltweit herrscht, bedeutet ein „Hohes Sicherheitsrisiko“ in dem jeweiligen Land. Das heißt, das von nicht unbedingt notwendigen Reisen abgeraten wird.