Coronavirus

Gut zu wissen: Was bei einem Corona-Verdachtsfall an der Schule passiert

Ein Schüler an der Eingangstür zum Schulgebäude, an der ein Schild mit der Aufschrift "Corona-Ausbreitung minimieren" angebracht ist.
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Der Start ins heurige Schuljahr stellt nicht nur Lehrer vor Herausforderungen, auch Schüler und Eltern blicken in einen unsicheren Herbst. Die Angst vor einer Corona-Erkrankung ist deutlich spürbar. Doch was passiert tatsächlich, wenn in einer Schule Fälle auftreten?

Innsbruck – 95.000 Schüler sind diese Woche in Tirol wieder ins neue Schuljahr gestartet. Anders als in vorangegangenen Jahren waren sie heuer – aufgrund der Corona-Situation – mit Mund-Nasen-Schutz und mit strengen Hygieneregeln konfrontiert. Bereits im Vorfeld herrschte bei Schülern, Eltern aber auch Lehrern Unsicherheit über das weitere Vorgehen. Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Schule? Wie lange müssen kranken Kinder daheim bleiben? Was passiert, wenn ein Kind in der Schule von Corona betroffen ist? Wir haben uns die aktuelle Lage angesehen.

Schon in der Vorwoche hat das Gesundheitsministerium die Planung der Schulen erneut auf den Kopf gestellt: Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist nämlich ein Teil der Vorgaben wieder überholt, noch bevor die Schule überhaupt angefangen hat. Ursprünglich galt vom Bildungsministerium die Weisung, in Akkordierung mit der jeweiligen Corona-Ampelschaltung zu agieren.

Der Mund-Nasen-Schutz gehört im heurigen Schuljahr für alle Schüler zum Alltag.
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Obwohl beim Schulstart in Tirol viele Orte auf "Grün" geschaltet waren, mussten trotzdem alle Schüler ausnahmslos mit Masken erscheinen, Eltern durften vielerorts nicht mit ins Gebäude, selbst bei Tafelklasslern blieben die Schulen aus Gesundheitsgründen hart. Auch vor den Schulen mussten Abstände eingehalten werden.

Wie am Montag mitgeteilt wurde, werden großteils jene Maßnahmen, die ursprünglich für Orange vorgesehen waren, gar nicht umgesetzt. So wird sich an den Schulen nichts gegenüber den zuletzt vereinbarten Verschärfungen ändern, erfuhr die APA. Hingegen legen die einzelnen Schulen jetzt wieder, wie in den letzten Monaten des abgelaufenen Schuljahres, unterschiedlich streng aus. In einem Elternbrief hat die Tiroler Bildungsdirektion Eltern darüber informiert, welche Maßnahmen gelten.

Schulen und Unis bleiben trotz oranger Ampel gelb

Trotz der Umstellung der Corona-Ampel auf orange in sieben Bezirken "bleiben die Schulen gelb und die Unis ebenso", so Bildungsminister Heinz Faßmann. Faßmann bekräftigte erneut, an seinem Kurs festzuhalten, die Schulen so lange offen zu lassen, wie es möglich sei. Das aktuelle Infektionsgeschehen zeige, dass dies auch "epidemiologisch vertretbar" sei. Ursprünglich hatte es geheißen, dass Oberstufen in orangen Bezirken auf Heimunterricht wechseln können. Auch die Absage von Schulveranstaltungen, Singen nur noch im Freien und Lehrerkonferenzen nur noch online wären die Folge der Ampelfarbe orange gewesen.

Man habe sich daher in Absprache mit Experten dazu entschieden, "Maßnahmen von der Ampelfarbe zu entkoppeln". "Die Corona-Ampel ist nun kein fixes Planungsinstrument mehr, sondern ein Transparenzinstrument, um letztlich nur mehr die Infektionsintensität darzustellen", so Faßmann. Schüler, Lehrer und Eltern bräuchten jetzt vor allem Stabilität und nicht tägliche Veränderungen.

🚫 Maskenpflicht, Schichtbetrieb, Distance Learning

Für die Schulen des Landes gilt derzeit eine generelle Maskenpflicht. Diese muss sowohl von den Schülern außerhalb ihres Platzes als auch von Lehrern getragen werden. Eltern dürfen in den meisten Schulen ohne Termin (außer bei einem Notfall) nicht ins Gebäude. Falls sie einen Termin haben, müssen sie ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Vor den Schulen müssen Ansammlungen vermieden werden, der Einlass der Schüler ist nach Möglichkeit über unterschiedliche Eingänge oder über gestaffelte Zeiten zu regeln. Ein genereller Schichtbetrieb ist laut Bildungsdirektion nicht vorgesehen, auch "Distance Learning" ist bei der derzeitigen Situation nicht geplant.

Obwohl die Ampel in vielen österreischischen Bezirken auf Grün steht, müssen alle Schüler beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
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🧼 Vorgeschriebene Hygiene-Maßnahmen in der Schule

Neben dem Tragen des Mund-Nasenschutzes müssen Schüler und Lehrer die Hygiene-Vorgaben des Bundes beachten. Neben dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bedeutet das auch, dass die Kinder regelmäßig ihre Hände waschen bzw. desinfizieren. Bereits beim Betreten der Schule werden sie dazu aufgefordert. Außerdem müssen sie den Abstand einhalten, vor dem Schulgebäude wurden vielerorts sogar Bodenmarkierungen angebracht, um die Einhaltung dieser Vorgabe zu erleichtern. Schulräume müssen außerdem regelmäßige durchlüftet werden, das gilt auch im Winter und während des Unterrichts. Soviel Unterricht wie möglich soll außerdem nach draußen verlegt werden. Vor allem beim Turn- und Musikunterricht müssen die Lehrer peinlich genau auf die Einhaltung der Hygienevorschriften achten.

🤒 Vorgehen bei Erkältung von Schülern

Das Bildungsministerium appelliert an die Eltern, bei Erkältungskrankheiten den Gesundheitszustand ihres Kindes genau zu beobachten und es im Zweifelsfall zu Hause zu lassen. Ein wesentlicher Gradmesser dafür sind erhöhte Temperatur oder Fieber. Bei Symptomen eines Infekts (Husten, Halsweh, Kopfschmerzen) sollen die Eltern unbedingt die Körpertemperatur messen, ab 37,5 Grad sollen sie ihr Kind keinesfalls in die Schule schicken. Bei Symptomen, die auf eine Covid19-Erkrankung hinweisen, sollte die Hotline 1450 kontaktiert werden.

Wenn ein Kind, das sich in der Schule befindet, krank wird, muss es zur Vermeidung einer potenziellen Ansteckung abgesondert in einem Raum warten, bis die Eltern es abholen können. Die Gesundheitsbehörde muss dann ebenfalls verständigt werden, deren Anweisung dann die Schule zu befolgen hat.

🚸 Schülergruppen untereinander

Schülergruppen sollen so konstant wie möglich im selben Verband bleiben. Das bedeutet, dass es in den Pausen zu keiner starken Durchmischung kommen soll – etwa indem zwei nebeneinanderliegende Klassen nicht gleichzeitig auf den Gang gehen. Im Pausenhof können Flächen für einzelne Klassen reserviert werden. Auch klassenübergreifende Gruppen sollen weitgehend vermieden werden. Verboten sind sie aber nicht: In Fächern wie Religion, Turnen und Sprachen, aber auch in Wahlpflichtgegenständen oder Unverbindlichen Übungen sind sie an der Tagesordnung und können weiter geführt werden. Allerdings soll dieser Unterricht in größeren Räume stattfinden. Die Schulen sind vom Ministerium aufgerufen, sich Pausenkonzepte zu überlegen.

Bei einem Corona-Fall in einer Schule muss die gesamte Klasse in Quarantäne. Über das Vorgehen bei einem Verdachtsfall entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde.
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❓ Covid-19-Verdachtsfall an einer Schule

Die jeweilige Schule muss einen Coronavirus-Verdachtsfall bei der Gesundheitsbehörde anzeigen. Bis zu deren Entscheidung über das weitere Vorgehen wird der betroffene Schüler in einem getrennten Raum abgesondert und beaufsichtigt. Die Gesundheitsbehörde kann dann entscheiden, ob der Schüler von den Eltern abgeholt wird und die ärztliche Abklärung von daheim aus organisiert wird. Oder sie rückt selbst zu einer weiteren Untersuchung an. Anhand von Kontaktlisten wird dann auch über die Verhängung von Quarantänemaßnahmen für andere Schüler oder Lehrer entschieden. Bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde wird der Unterricht fortgesetzt – nach kräftigem Durchlüften und Handdesinfektion.

🧪 Positiver Test eines Schülers

Bei einem positiven Test eines Schülers muss meist die ganze Klasse in Quarantäne, da die Klassenkollegen als "Kontaktperson 1" gelten. Diese werden dann zuhause getestet, müssen aber auch bei einem negativen Ergebnis zehn Tage in Quarantäne bleiben. Eltern von negativ getesteten Kindern und Jugendlichen können sich normal bewegen und arbeiten gehen, erst wenn ihr Kind positiv getestet wird, gelten auch für sie die Quarantäneregeln.

🏫 Vorgehen bei Schulschließungen

Auch im heurigen Schuljahr kann es zu vereinzelten Schließungen von Klassen oder Schulen kommen. Die Schule hat zuerst die Aufgabe, die Eltern umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Auch muss für eine Betreuung der schulpflichtigen Kinder gesorgt werden. Eine Ausnahme davon besteht nur bei vollständiger Schließung durch die Gesundheitsbehörde. Damit die Kommunikation zwischen Schule und Eltern rasch und reibungslos funktioniert, wird jede Schule für ihren Bereich einheitliche Kommunikationswege und Lernplattformen festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern Änderungen im Schulablauf schnell und verlässlich erhalten.

🆘 Krisenteam in jeder Schule

An jeder Schule wird ein Krisenteam eingerichtet, das dafür sorgen soll, dass die Abläufe klar geregelt sind und die Schule den Schulbetrieb gut bewältigen kann. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn es zu geänderten Rahmenbedingungen kommt. (TT.com)

Weitere Informationen für Eltern, Lehrer und Schüler

Corona-Hotline des Bildungsministeriums und der Bildungsdirektionen: hier

Informationen zur Organisation von "Schule im Herbst": hier

Informationen der Bildungsdirektion Tirol: hier

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

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Renate Perktold

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