Corona-Krise

Tiroler Covid-Arbeitnehmerfonds: Förderperiode bis Dezember verlängert

Symbolfoto
© Bilderbox

Die dritte Förderperiode des Covid-Arbeitnehmerfonds startet am Donnerstag und läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Innsbruck – Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung wurde die Förderung aus dem Covid-Arbeitnehmerfonds bis Jahresende verlängert, berichtet das Land Tirol in einer Aussendung am Mittwoch.

Die dritte Förderperiode startet am Donnerstag und läuft bis zum 31. Dezember 2020. Ziel des Fonds sei die Unterstützung einkommensschwacher Arbeitnehmer und ihrer Familien, die aufgrund der Coronakrise Einkommensverluste erleiden bzw. erlitten haben, so das Land.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

➤ Fördernehmer können unselbständig erwerbstätige Personen sein, die zwischen 15. März und 31. Dezember 2020 aufgrund der Coronakrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihr Beschäftigungsausmaß verringern mussten (Kurzarbeit) oder sich infolge der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe im Krankengeldbezug befinden und dadurch ein verringertes Haushaltseinkommen um mindestens 20 Prozent haben.

➤ Auch Personen, die im Zeitraum zwischen 15. März und 31. Dezember 2020 beschäftigungslos sind, über eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers verfügen und wegen der Coronakrise diese Beschäftigung nicht antreten konnten, können die Förderung beantragen.

🔗 Weitere Informationen und das Antragsformular: www.tirol.gv.at

Förderung ist einkommensabhängig

Die Budgetmittel werden vom Land Tirol und der Arbeiterkammer Tirol zur Verfügung gestellt. In den ersten beiden Förderperioden seien bisher rund 5000 Personen unterstützt worden. „Das Land Tirol lässt in der Coronakrise niemanden allein. Dazu gehören auch die Arbeitnehmer, Arbeitslose sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher und ihre Familien", so Landeshauptmann Günther Platter. Für sie habe das Land den Covid-Arbeitnehmerfonds eingerichtet, um negative finanzielle Auswirkungen der Coronakrise auf die persönliche Finanzsituation bestmöglich rasch, unbürokratisch und bürgerfreundlich abfedern zu können.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird je Förderperiode als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt. Die Verringerung des Netto-Haushaltseinkommens muss mindestens 20 Prozent betragen. „Mit der Förderung wollen wir den Betroffenen helfen, dass sie ihre laufenden Lebenshaltungskosten besser abdecken können, was gerade für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder Familien oft wesentlich für die Existenzsicherung ist“, so Arbeitslandesrätin Beate Palfrader.

Die Einkommensverluste der betroffenen Arbeitnehmer seien oft dramatisch. Deshalb sei es besonders wichtig gewesen, ihnen mit dem Corona-Hilfspaket von Land und Arbeiterkammer Tirol eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, meinte auch AK-Präsident Erwin Zangerl. „Wir appellieren an die Familien, die etwa mit Arbeitslosen-, Kurzarbeits- oder Krankengeld allein nicht das Auslangen finden, einen Antrag zu stellen", so der AK-Präsident. (TT.com)

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302