Innsbruck

Agrar Patsch untersagt Skifahren im Herbst am Patscherkofel

Auch wenn am Patscherkofel schon Schnee liegt: Wintersportler werden während des Sommerbetriebs nicht befördert.
© Vanessa Rachlé

Wie die Tiroler Tageszeitung berichtete, gab es am Wochenende bei vielen Tirolern und Gästen, die den ersten Schnee ausnützen wollten, lange Gesichter vor den Skiliften: Diese verweigerten aus rechtlichen Gründen den Transport. Bei der Patscherkofelbahn wird sich trotz Diskussionen daran nichts ändern.

Innsbruck – Grüne Wiesen im Tal, ein Meter Pulverschnee hoch auf den Bergen – diese Kombination brachte am Sonntag zahlreiche Tiroler auf die Idee, die erste Skitour der Saison mithilfe der Bergbahnen zu machen. Wie berichtet, machten aber fast alle Seilbahnen in Tirol den Wintersportfans einen Strich durch die Rechnung und untersagten aus Haftungsgründen den Transport von Skifahrern. Am Patscherkofel durften Kinder nicht einmal ihre „Rutschblattln“ mitnehmen. Man befinde sich im Sommerbetrieb, hieß es.

Bürgermeister Georg Willi meldete sich als Eigentümervertreter noch am Sonntag zu Wort und versprach, sich in Abstimmung mit Patscherkofel-Geschäftsführer Adrian Egger die Sache genauer anzusehen. Als Lösung des Problems wurde etwa ein Haftungsverzicht angedacht, den Skitourengeher unterzeichnen müssten, wenn sie die Bahn während des Sommerbetriebs benützen wollen.

Die Agrargemeinschaft Patsch beendete nun aber die Diskussion und schob dem Skifahren und sonstigem Wintersport im Herbst einen Riegel vor. Nach einem Gespräch mit Agrarobmann Bernhard Haller erklärt der Bürgermeister: „Wir haben uns die rechtliche Situation genau angesehen. Im Dienstbarkeitsvertrag heißt es ausdrücklich, dass das Betreten und sonstige Benützen der von Skipisten betroffenen Weideflächen während der Weidezeit nur im Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft gestattet ist. Nachdem die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer keine Zustimmung geben und die Weidezeit noch bis Ende Oktober geht, sind uns hier rechtlich die Hände gebunden.“

Das Betreten und sonstige Benützen der Weideflächen sei während der ortsüblichen Weidezeit vom 15. Mai bis 31. Oktober nur im Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft gestattet, heißt es zur Erläuterung der rechtlichen Lage in einer Aussendung der Stadt Innsbruck.

„Wäre die Stadt Innsbruck Eigentümerin der Gründe am Patscherkofel, würden wir uns leichter tun“, sagt Willi bedauernd. (dd, TT)

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