Vermisster Sänger Daniel Küblböck soll für tot erklärt werden
Vor zwei Jahren verschwand Daniel Küblböck auf einer Kreuzfahrt. Die Frist, innerhalb der sich der Vermisste melden kann, läuft nun aus. Danach muss das Gericht prüfen, ob der Sänger für tot erklärt werden kann.
Passau – Seit gut zwei Jahren ist der deutsche Sänger Daniel Küblböck auf einer Kreuzfahrt verschollen – nun könnte er in Kürze für tot erklärt werden. Mitte August war ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Passau gestellt worden. Die Frist, innerhalb der sich der Vermisste melden kann, sollte einer Gerichtssprecherin zufolge bis diesen Mittwoch um 24 Uhr laufen. Bis dahin war auch jeder, der Hinweise auf den Aufenthaltsort Küblböcks geben konnte, aufgefordert, dies zu tun.
Die Todeserklärung erfolge aber nicht automatisch mit Fristende. Der Vorgang werde zunächst noch vom Gericht geprüft. Wie lange das dauere, sei unklar, sagte die Gerichtssprecherin.
Der 33-jährige Küblböck war Anfang September 2018 vor der Küste Kanadas verschwunden. Die Ermittler gingen von Suizid aus. Ein Überwachungsvideo des Kreuzfahrtschiffes zeigte, dass zur fraglichen Zeit eine Person von Bord sprang. Einen Tag nach Küblböcks Verschwinden hatte die kanadische Küstenwache die Suche nach ihm – wegen der kurzen Überlebenschance im kalten Wasser – eingestellt.
Vater: "Für uns nicht nachvollziehbar"
Auf der Homepage des Sängers wird dessen Vater Günther zitiert: "Eine Person, die nicht zu Daniels Familie und zuletzt auch nicht zu seinen engen Vertrauten gehörte, hat diesen Antrag auf Daniels Todeserklärung gestellt. Für uns ist dies nicht nachvollziehbar, dass Gesetze dies überhaupt zulassen und noch weniger, was sich diese Person damit anmaßt. Wir vermissen Daniel jeden Tag und der Gedanke, dass er womöglich frühzeitig für tot erklärt wird, tut weh."
Daniel Küblböck stammt aus dem niederbayerischen Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn). Er hatte 2003 in der ersten Staffel der RTL-Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" mit Juror Dieter Bohlen den dritten Platz belegt. (APA/dpa)
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