Autos und Zigaretten teurer, neue Kurzarbeit: Das ändert sich ab 1. Oktober
Der Oktober bringt das Inkrafttreten so mancher neuer Regelungen. So werden Umweltsünder unter den Kraftwagen stärker besteuert, die Kurzarbeit wird neu aufgesetzt und Raucher müssen tiefer in die Tasche greifen. Was es dazu zu wissen gibt.
Wien, Innsbruck – Mit 1. Oktober wird wieder einiges anders in Österreich. Dann treten Änderungen in Kraft, die der Gesetzgeber jüngst beschlossen hat. Dabei sind ganz unterschiedliche Bereiche betroffen. So werden bestimmte Autos bei den laufenden Kosten teurer, auch für Zigaretten muss man mehr auf den Tisch legen. Und die in der Corona-Krise so erfolgreiche Kurzarbeit wird mit Beginn des Herbsts überarbeitet. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
🚗 Ab 1. Oktober sind alle Pkw-Steuern CO2-abhängig
Mit 1. Oktober wird die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) "grüner". Für die Berechnung der Abgabenhöhe wird auch der CO2-Ausstoß bei Pkw und Motorrädern zur Berechnung herangezogen. "Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs und Co hingegen meist teurer", so die Einschätzung des ÖAMTC.
Die mVSt wird von jedem Pkw- und Motorradbesitzer laufend gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung eingehoben. Ihre Höhe richtete sich bisher ausschließlich nach der Motorleistung (bzw. dem Hubraum bei Motorrädern).
▶️ Die neue Regelung gilt für alle Erstzulassungen ab 1. Oktober 2020. Dann hängen alle drei Pkw-Steuern, die es in Österreich gibt, unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Neben der mVSt sind das die Normverbrauchsabgabe (NoVA, einmalig beim Neuwagenkauf oder Import eines Autos nach Österreich) und die Mineralölsteuer (MöSt, fällt für jeden getankten Liter Kraftstoff an, die Steuerlast ist damit umso höher, je höher der Verbrauch bzw. der damit verbundene CO2-Ausstoß ist).
▶️ So zahlt man bei zwischen Oktober und Jahresende 2020 erstmals zugelassenen Pkw für jedes Kilowatt über 65 Kilowatt und für jedes Gramm CO2 über 115 Gramm CO2 8,64 Euro pro Jahr. Wobei mindestens fünf Kilowatt an Leistung und fünf Gramm CO2 anzusetzen sind. Dies entspricht einer Mindeststeuer von 86,40 Euro pro Jahr.
▶️ Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit – dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw, so der ÖAMTC.
📽️ Video | Start für CO2-abhängige Autosteuer:
🚭 Auch Zigaretten ab 1. Oktober teurer
Anfang Oktober werden Zigaretten in Österreich um 20 Cent pro Packerl teurer. Grund ist aber nicht nur die wegen der Coronakrise um ein halbes Jahr verschobene Anhebung der Tabaksteuer. Sowohl Marktführer Philip Morris als auch JTI Austria als Nummer 2, die frühere Austria Tabak, erhöhen die Preise wegen anderer Mehrkosten der letzten Jahre, in denen "Glimmstängel" nicht teurer wurden. Den Gesamtmarkt sieht man heuer stabil bis leicht steigend.
▶️ JTI-Austria-Sprecher Ralf-Wolfgang Lothert verwies auf zusätzliche Kostenfaktoren der letzten drei Jahre wie die von der Europäischen Union (EU) der Branche auferlegte Umstellung der Zigarettenpackungen, Gebührenzahlungen an die AGES (die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit), Kosten für das europäische Zigaretten-Rückverfolgungs-Tracking- und -Tracing-System sowie letztlich auch die Tabaksteuererhöhung, die eigentlich schon mit 1. April fällig gewesen wäre.
▶️ Philip-Morris-Sprecher Florian Gross nannte ferner die Mindesthandelsspanne für die Trafikanten, die angehoben wird. Diese Spanne werde marginal erhöht, faktisch nachgezogen, wie dies im Regierungsprogramm zur Existenzsicherung verankert sei, so Trafikanten-Obmann Josef Prirschl: "70 Prozent unserer Deckungsbeiträge kommen vom Tabak."
▶️ In Österreich wird Tabak ausschließlich über Fachgeschäfte und lizenzierte Verkaufsstellen vertrieben, beides zusammen ergibt mehr als 5200 "Trafiken". Diese hätten durch Corona viel von ihrem Geschäft verloren, etwa beim Ticketverkauf, teils auch beim Glücksspiel – im Lockdown stärker, doch auch jetzt noch leicht im Minus. Im Vergleich zu anderen Branchen müsse man aber zufrieden sein, so der Trafikanten-Obmann.
🛠 Kurzarbeit ab 1. Oktober mit neuen Regeln
Ab 1. Oktober gilt das überarbeitete Kurzarbeitsmodell. "Die Kurzarbeit in Phase Drei soll Unternehmen helfen, die einen relativ guten Ausblick haben. Das heißt, wo zumindest 30 Prozent gearbeitet werden kann", sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch. "Es ist nicht das Ziel, Unternehmen künstlich am Leben zu erhalten." Dennoch erwartet Aschbacher wieder steigende Kurzarbeitszahlen im Herbst und Winter.
▶️ Die Kriterien für die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 wurden verschärft. Der Rahmen an verrechenbaren Ausfallstunden liegt ab Anfang Oktober nun bei 20 Prozent bis maximal 70 Prozent (in Sonderfällen 90 Prozent) der Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit. Für besonders betroffene Unternehmen – etwa in der Stadthotellerie, Luftfahrt oder Veranstaltungsbranche – kann eine höhere Reduktion der Arbeitszeit genehmigt werden. Dies muss das Unternehmen aber schriftlich begründen. In der Phase 1 und 2 der Corona-Kurzarbeit von März bis September konnten die Ausfallstunden bei allen Unternehmen zwischen 10 und 90 Prozent betragen.
▶️ Außerdem müssen ab Oktober bei einem Kurzarbeitsantrag die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Dies war bis dato nicht notwendig. "Missbrauchsfälle bei der Kurzarbeit werden uns noch länger begleiten. Wir werden uns das noch genau ansehen", sagte die Arbeitsministerin.
▶️ Für von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer ändert sich aber nichts. Sie erhalten je nach Einkommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent ihres Nettogehalts- oder Lohns.
▶️ Auch eine weitere Verlängerung der Corona-Kurzarbeit über den März 2021 hinaus steht im Raum. "Wir schließen eine optionale Verlängerung nicht aus. Gespräche dazu gibt es im Februar 2021", so Aschbacher. (TT.com, APA)
📽️ Video | Kurzarbeit wird verlängert