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Boulevardblatt nutzt Biografie: Meghan erlebt vor Gericht erneute Niederlage

Meghan geht gerichtlich gegen die britische Boulevardpresse vor.
© AFP

Das Boulevardblatt „Mail on Sunday" darf die kürzlich erschienene Biografie über Meghan und Harry in ihrer Verteidigung verwenden, wie das Gericht jetzt entschied. Es ist nicht die erste Schlappe, die die Herzogin in dem Rechtsstreit einstecken muss.

London – Herzogin Meghan klagt wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen die britische Zeitung Mail on Sunday und deren Verlag Associated Newspapers. Anlass für den Prozess ist die Veröffentlichung eines handschriftlichen Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater Thomas Markle aus dem Jahr 2018, der von der Mail on Sunday abgedruckt worden war. Die Herzogin sieht darin einen Missbrauch privater Informationen und sich selbst in ihren Persönlichkeits- und Datenschutzrechten verletzt. Bei einer Gerichtsanhörung musste Meghan nun einen Rückschlag hinnehmen.

Das Gericht hat laut BBC News entschieden, dass die Gegenseite ihre Verteidigung ändern darf und „Finding Freedom", die am 11. August erschienene Biografie über die Herzogin und Ehemann Prinz Harry, in ihrer Argumentation verwenden kann. Der Verlag möchte mit der Biografie zeigen, dass die Herzogin mit den Autoren des kürzlich veröffentlichten Buches zusammengearbeitet hat, um ihre Version bestimmter Ereignisse darzustellen.

Treffen mit Vater vor Gericht

Unter anderem soll sie den Autoren auch Informationen zu dem Brief an ihren Vater weitergegeben und sich dabei in gutes Licht gestellt haben – die Verteidigung ihrer Persönlichkeitsrechte wird damit angezweifelt. Die Anwälte der Herzogin bestreiten die Zusammenarbeit. Im Juli hatte das Sussexpaar in einer Stellungnahme versichert, nicht mit den Autoren Omid Scobie und Carolyn Durand im Austausch gewesen zu sein. Die Gerichtsverhandlung ist für Jänner 2021 angesetzt und soll zehn Tage dauern. Meghan soll im Gericht dann auch auf ihren Vater treffen.

Der Prozess läuft seit Ende April. Insgesamt hatte Meghan wegen fünf Artikeln – zwei von Mail on Sunday und drei von Mail Online, die im Februar 2019 veröffentlicht worden waren – Klage eingereicht. Im Mai musste sie einen ersten Rückschlag hinnehmen, als Teile der Klage vom Gericht abgewiesen wurden. Gerichtsdokumente aus dem Juli belegten dann auch noch, dass Meghan wohl eine hohe Summe an Rechtskosten übernehmen muss. (spot)