Eine Million Euro zugesprochen: Münchner Gastwirt gewinnt Corona-Klage
Dieses Urteil könnte wegweisend sein: Seine Versicherung muss einem Münchner rund eine Million Euro zahlen. Er hatte sein Wirtshaus mit Biergarten wegen der Corona-Pandemie schließen müssen. Die Versicherung aber will sich nicht geschlagen geben.
München – Nach einer deutschlandweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherung die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – exakt 1,014 Millionen Euro.
Im vorliegenden Fall hatte der Gastwirt die Versicherung erst am 4. März und damit nur 17 Tage vor der Zwangsschließung abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherung will dennoch nicht zahlen. In den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.
„Signal für existenzbedrohte Gastronomen"
Die Kammer argumentierte, dass diese Vertragsbedingungen intransparent und damit unwirksam seien. „Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Bei der Höhe der Entschädigung wurde weder das Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen angerechnet, da diese keine Schadensersatzleistungen seien, urteilte das Landgericht München I. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Versicherung prüft Berufung
Der siegreiche Wirt Christian Vogler sieht die Entscheidung als Signal für existenzbedrohte Gastronomen in ganz Deutschland: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten. „Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet." Die unterlegene Versicherung will sich nicht geschlagen geben: „Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen", teilte das Unternehmen mit. (dpa, AFP)