Corna-Krise

Rückerstattung von Reisekosten: AK Tirol verklagt Plattform opodo

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© APA/dpa/Georg Wendt

Die Arbeiterkammer Tirol geht exemplarisch gegen die Buchungsplattform opodo vor, die angesichts stornierter Reisen wegen der Corona-Krise Kunden im Regen stehen lässt. Zwei Tiroler warten immer noch auf Rückzahlung der Kosten für ihre stornierten Reisen.

Innsbruck – Hunderte Rechtsanfragen sind in den vergangenen Monaten bei der Arbeiterkammer Tirol eingetrudelt: Angesichts der Corona-Krise mussten viele Tiroler ihre geplanten Pauschalreisen oder Flüge stornieren. Wie sich zeigte, machten vor allem ausländische Online-Buchungsplattformen Probleme, was die Rückabwicklung bereits getätigter Zahlungen betrifft. Jetzt klagt die AK Tirol exemplarisch in zwei Fällen die Plattform opodo: Hier warten Tiroler bislang vergeblich auf ihre Kosten von 1063,91 bzw. 575,38 Euro.

Neben Einzelleistungen wie Flug und Hotel können auf der Buchungsplattform opodo auch „Kombinationspakete“ gebucht werden. Diese werden zu einem Gesamtpreis verrechnet. Rechtlich gesehen handelt es sich bei solchen Reisen daher nicht um vermittelte Einzelleistungen, sondern um Pauschalreisen. Dennoch zeigt sich aus Erfahrung der AK-Experten, dass sich opodo bei Problemen offenbar damit aus der Affäre ziehen will, dass es sich "nur" als Reisevermittler bezeichnet. Kunden, die Ansprüche stellen wollen, werden an die – ebenfalls meist ausländischen – Erbringer der jeweiligen Einzelleistungen (Hotel, Fluglinie) verwiesen. Auf Beschwerden reagiert opodo häufig gar nicht, nur sehr schleppend oder auch ablehnend.

AK will Rechte von Reisenden gegenüber opodo durchsetzen

So nahm opodo laut der AK Tirol die Verantwortung als Pauschalreiseveranstalter auch in jenen zwei Musterfällen nicht wahr, in denen nun Klagen eingereicht werden.

Im ersten Fall hatte ein Kunde für April 2020 eine Pauschalreise (Flug und Hotel) zum Preis von 1509,79 Euro gebucht. Als die Flüge aufgrund von Corona von der ausführenden Airline annulliert wurden, teilte der Konsument opodo per Mail mit, die Reise kostenlos stornieren zu wollen und ersuchte gleichzeitig um vollständige Erstattung des bezahlten Reisepreises. opodo refundierte aber nur die Hotelkosten und verwies für die übrigen Ansprüche direkt an die Airlinie. Die Arbeiterkammer sieht das anders: Der Kunde hat demnach einen Erstattungsanspruch direkt gegenüber Opodo, weshalb die offenen 1063,91 Euro eingeklagt werden.

Im zweiten Fall stornierte eine Tirolerin aufgrund der Entwicklung rund um Corona und der Reisewarnungen am 13. März eine bei opodo gebuchte Pauschalreise – einen Tag vor dem geplanten Antritt. Auf Basis der Pauschalreise-Richtlinie bzw. deren Umsetzung im Pauschalreisegesetz hat sie das Recht zur kostenlosen Stornierung. Dennoch lehnte jedes der beteiligten Unternehmen, bei denen die Konsumentin bisher angefragt hat – Veranstalter, Versicherung, Zahlungsdienstleister – eine Erstattung ab oder antwortete erst gar nicht. Auch die AK Tirol intervenierte mehrfach bei opodo, Antworten blieben bislang aus. Auch in diesem Fall soll der Preis von 575,38 (zuzüglich 4 Prozent p.a. Zinsen) eingeklagt werden. (TT.com)

Das gilt bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen genießt der Kunde in der EU einen besonderen Schutz: Es gibt einen Ansprechpartner (nämlich den Veranstalter), an den alle rechtlichen Ansprüche gerichtet werden können, und bei nicht durchführbaren Reisen muss sich der Veranstalter um die Rückerstattung des Gesamtreisepreises (etwa Gesamtkosten von Flug und Hotel) an den Reisenden kümmern bzw. die Erstattung selbst vornehmen.

Damit können bei Pauschalreisen einzelne Betroffene vielfach einfacher und rascher ihre Ansprüche durchsetzen als bei Einzelbuchungen, da die Ansprüche nur bei einem einzigen Vertragspartner – dem Veranstalter – und nicht bei unterschiedlichen, meist im Ausland sitzenden Vertragspartnern, geltend gemacht werden müssen.

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