Rad- und Fußgängerverkehr sollen gefördert werden
Die Novelle des Kraftfahrgesetzes erlaubt nun auch Blaulicht für Fahrzeuge der Fernmeldebehörde. Der Antrag für verpflichtende Lkw-Abbiegeassistenten wurde vertagt.
Wien – Im Verkehrsausschuss des Nationalrats ist am Donnerstag die Weiterführung von Maßnahmen für mehr aktive Mobilität beschlossen worden. Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Förderung von Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der auf Basis eines NEOS-Antrags eingebracht wurde, fand eine Mehrheit, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Abend. Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes dürfen zudem nun unter anderen auch Fahrzeuge der Fernmeldebehörde Blaulicht führen.
Die Bundesregierung, insbesondere Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), soll den "Masterplan Radfahren" aktualisieren und eine Neuauflage des "Masterplans Gehen" vorlegen, wurde mehrheitlich entschieden. Außerdem soll sie die Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden für bessere Rahmenbedingungen für aktive Mobilität fortsetzen und den Fahrradverkehr wie im Bundesbudget vorgesehen fördern, hieß es in dem angenommenen Antrag.
Korridormaut für die Brennerstrecke vertagt
Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 dürfen künftig neben der neu hinzugekommenen Fernmeldebehörde auch Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren und Feuerwehrverbände Blaulicht verwenden. Außerdem soll mit der Gesetzesänderung auch auf roten Kennzeichentafeln ein EU-Emblem angebracht werden. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h dürfen auch ohne Lenkerplatz, mittels Fernsteuerung, verwendet werden. Auf Fahrschulfahrzeugen muss künftig nicht mehr der Name des Schulinhabers stehen.
Mehrere Anträge im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurden im Ausschuss vertagt, so etwa ein Entschließungsantrag der SPÖ mit einer Forderung nach einem verpflichtenden Abbiegeassistenten für Lkw. Eine Entscheidung über eine von den NEOS geforderte Korridormaut für die Brennerstrecke wurde u.a. ebenso vertagt. Ein FPÖ-Antrag für bessere Deutschkenntnisse bei Taxilenkern wurde abgelehnt. (APA)