Coronavirus

Hochschulen werden im zweiten Lockdown orange, bleiben aber offen

Das Bildungsministerium hat bereits im Sommer gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen einen „Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb" vorgelegt.
© Uni Innsbruck

Hochschulen sollen vorerst nur noch Lehrveranstaltungen vor Ort abhalten, bei denen das unbedingt notwendig ist. Auch Prüfungen sollen wenn möglich digital stattfinden, in den Bibliotheken soll nur noch die Ausleihe, aber kein Lernbetrieb mehr stattfinden.

Wien – Im zweiten Lockdown werden nicht nur die Oberstufenschüler in den Fernunterricht geschickt. Auch die Hochschulen sollen auf die Ampelfarbe orange wechseln und nur noch Lehrveranstaltungen vor Ort abhalten, bei denen das unbedingt notwendig ist, etwa bei praktischen Laborübungen. Auch Prüfungen sollen wo möglich digital stattfinden, in den Bibliotheken soll nur noch die Ausleihe, aber kein Lernbetrieb mehr möglich sein, heißt es in einer Empfehlung des Bildungsministeriums.

„Ich will nicht, dass junge Menschen ihre wertvolle Studienzeit verlieren", betonte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz. „Wir können den Gastronomen einen Teil ihres verlorenen Verdiensts zurückgeben, den Studierenden die verlorene Studienzeit nicht."

Die Unis, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatunis sind „aufgrund des professionellen Umgangs der Hochschulen im Frühjahr und in den letzten Monaten" von der jüngsten COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums zwar ausgenommen, wie Faßmann in einem am Montag versendeten Brief an diese betont. „Gleichzeitig hat die Regierungsspitze zurecht den politischen Anspruch erhoben, dass die Universitäten und Hochschulen in Distance Learning umschalten sollen. Grund dafür sind die stark gestiegenen Infektionszahlen in den Altersgruppen der 20- bis 30-Jährigen – also dem Großteil der Studierendenschaft."

Distance Learning wenn möglich, Hybrid- oder Präsenzlehre erlaubt

Das Bildungsministerium hat bereits im Sommer gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen einen „Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb" vorgelegt, in dem abhängig von der Ampelfarbe Maßnahmen empfohlen werden. Mit dem Lockdown wird die Ampel nun quasi auf orange gestellt, die Hochschulen sollen den Betrieb dabei – unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen am jeweiligen Standort – auf Distance Learning umstellen – und zwar „in den Bereichen, wo das sinnvoll möglich ist".

Wo dies nicht geht, bleibt Hybrid- oder Präsenzlehre jedoch weiter erlaubt. Faßmann nannte hier als Beispiel nicht verschiebbare Lehre wie etwa in der Zahnarztausbildung, im Brief werden noch Laborausbildungen im medizinisch-technischen oder technischen Bereich sowie in künstlerischen Lehrveranstaltungen genannt. Auch Prüfungen sollen nach Möglichkeit digital abgehalten und Verschiebungen vermieden werden.

Schulpraktika vorübergehend nicht möglich

Gröbere Einschränkungen bringt der Lockdown, wie schon im Frühjahr, für angehende Lehrer mit sich: Schulpraktika sollen hier „aufgrund des erhöhten Schutzniveaus in den Schulen" vorübergehend nicht möglich sein.

Der allgemeine Universitäts- bzw. Hochschulbetrieb sowie der Forschungsbetrieb sollen unterdessen fortgesetzt werden, wobei soweit wie möglich auf Home Office gesetzt werden soll. „Unser Prinzip lautet: Ausdünnung der Sozialkontakte an den Hochschulen, aber nicht Einstellung des Betriebs", so Faßmann, der an die Hochschulen appelliert, die Empfehlungen rasch in ihre neuen Umsetzungskonzepte aufzunehmen, so das nicht ohnehin schon geschehen ist. (APA)

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