Corona-Krise

Datenschutzbehörde sieht Verstoß bei Gastro-Registrierung in Wien

Gäste in Cafés, Beisln und Restaurants müssen in Wien ihre persönlichen Daten entweder händisch auf einen Zettel oder via App in ein elektronisches System eintragen.
© ROBERT JÄGER

Ein Gast hatte sich in einem Wiener Lokal registriert, dann aber Beschwerde gegen die Praxis eingelegt. Die Einwilligung des Kunden sei nicht freiwillig erfolgt, heißt es laut Medienbericht in einem Bescheid der Datenschutzbehörde.

Wien – Die Registrierung von Gästen in der Gastronomie verstößt nach Ansicht der zuständigen Behörde gegen Datenschutzrichtlinien. Laut Standard liegt ein entsprechender Bescheid vor. Die Datenschutzbehörde hat demnach einem Beschwerdeführer Recht gegeben, der sich wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten die Einrichtung befasst hat. Der Bescheid ist laut Bericht nicht rechtskräftig.

Zwar haben die Lokale aktuell geschlossen, die entsprechende Verordnung gilt aber noch bis Ende des Jahres. Gäste in Cafés, Beisln und Restaurants müssen in Wien ihre persönlichen Daten entweder händisch auf einen Zettel oder via App bzw. QR-Code in ein elektronisches System eintragen. Die Wirte sind angehalten, Personen, die sich weigern, den Zutritt zu verwehren. Die Richtigkeit der Angaben wird nicht überprüft.

Einwilligung des Kunden erfolgt nicht freiwillig

Im konkreten Fall geht es laut dem Bericht um einen Gast, der sich bei einem Wirt mittels QR-Code registriert, dann aber gegen die Praxis Beschwerde eingelegt hat. Die Datenschutzbehörde habe dazu festgehalten, dass die verlangten Angaben gesundheitsbezogen seien, auch wenn nur Name, Telefonnummer oder Mailadresse abgefragt würden – weil es im Kontext des Contact-Tracings geschehe.

Die Einwilligung des Kunden erfolge nicht freiwillig, da er bei einer Weigerung das Lokal verlassen müsste. Außerdem habe er keine Alternative, weil in anderen Lokalen das gleiche Prozedere vorgeschrieben sei, heißt es. Der Beschwerdeführer habe sich somit "in einer Zwangssituation befunden", wird aus dem entsprechenden Bescheid der Datenschutzbehörde zitiert.

Schwierige Situation für Wirte

Eine schwierige Situation ergibt sich laut dem Bericht auch für die Wirte. Diese könnten sich nicht darauf berufen, dass sie wegen der Verordnung die Daten sammeln müssen – da dies darin gar nicht vorgeschrieben sei. Die Verordnung regle genaugenommen nur, dass die Gaststätte der Gesundheitsbehörde Auskünfte über Gäste zu erteilen hat, nicht aber, dass Kundendaten zu erheben sind.

Im Wiener Rathaus wird der Fall nun rechtlich geprüft, wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf APA-Anfrage sagte. Die FPÖ forderte umgehend eine sofortige Aufhebung der "unrechtmäßigen Chaosverordnung". Das von Stadt und Wirtschaftskammer verursachte "bürokratische Pannenchaos" sei nicht nur eine Zumutung gegenüber allen Gastronomen, sondern auch gegenüber allen Konsumenten, hieß es in einer Aussendung. (APA)

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