Österreich

Studienrecht: Mindestens 24 ECTS in zwei Jahren, sonst erlischt Zulassung

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© TT/Thomas Böhm

Wien – ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neuzugelassene Studenten geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr sollen nun aber nur 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtete der Online-Standard. Schafft man dies nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium. Im Bildungsministerium bestätigte man auf APA-Anfrage diese Regelung.

Am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. "Diese ist noch in finaler Abstimmung." Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.

Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst erlischt ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben. Dagegen protestierten sowohl Studenten-als auch andere Vertreter von Hochschulen. Mit dem Kompromiss sinkt die im Schnitt pro Studienjahr zu erbringende Leistung, außerdem kann ein "schwaches" Jahr mit einem stärkeren kompensiert werden.

Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Für den Abschluss eines Bachelor-Studiums sind 180 ECTS nötig. Studiert man somit in der gerade noch zulässigen Geschwindigkeit von 24 ECTS pro zwei Jahren, würde man für einen Abschluss 15 Jahre brauchen. Das ist das Fünffache der Mindeststudienzeit.

Studentenvertreter weiter gegen Mindeststudienleistung

Der Plan der Regierung stößt trotz verringerter Anforderungen bei Studentenvertretern weiter auf Kritik. Die ECTS-Punkte für den Arbeitsaufwand seien zwischen den Studiengängen nicht vergleichbar, beklagte die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH). Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) lehnen die Maßnahme als "sozial selektiv" ab.

Gleichzeitig werteten es sowohl die ÖH-Vorsitzende Sabine Hanger von der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) als auch GRAS-Vertreterin Keya Baier als eigenen Erfolg, dass die geforderte Mindeststudienleistung im Vergleich zu Ende Oktober bekannt gewordenen Plänen im aktuellen Entwurf zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) verringert wurde - von ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr auf 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren. Das zeige, dass ihre Bedenken vor allem in Bezug auf Studenten mit Doppelbelastung ernst genommen worden seien, so ÖH-Vorsitzende Hanger. Baier betonte außerdem, dass andere ursprünglich angedachte Maßnahmen wie eine Verringerung der Prüfungsantritte oder eine Beschränkung der gleichzeitigen Studieneinschreibungen nun doch nicht im UG zu finden seien.

Für den Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) bleibt auch die verringerte Mindeststudienleistung ein Zeichen der "Ignoranz" von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und der schwarz-grünen Bundesregierung. "Wer erwachsene Menschen, die sich in der höchsten Bildungseinrichtung des österreichischen Bildungssystems befinden, zu einer verpflichtenden Mindestleistung zwingen will, zeigt damit eine law-and-order-Mentalität gegen Studierende, die der österreichischen Hochschulpolitik unwürdig ist", wird die Vorsitzende Dora Jandl in einer Aussendung zitiert.

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