Operation Aderlass

Gericht erwartet bis fünfeinhalb Jahre Haft für Doping-Arzt Mark S.

Alle Angeklagten im Doping-Prozess rund um die Operation Aderlass dürfen mit milderen Strafen als zunächst prognostiziert rechnen.

München – Dem deutschen Arzt Mark S. droht wegen Dopings nach aktueller Einschätzung des Landgerichts München eine Haftstrafe von viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren. Dies entspreche der Vorstellung der Kammer nach dem bisherigen Prozessverlauf, teilte Richterin Marion Tischler am Mittwoch mit. Am Dienstagnachmittag hatten sich die fünf Richter sowie die Anwälte der fünf Angeklagten nicht-öffentlich beraten.

Zum Komplizen Dirk Q., der ebenso wie Mark S. noch in Haft sitzt, gab das Gericht keine Einschätzung ab. Der Bauunternehmer hat als einziger Angeklagter noch nicht umfangreich gestanden. Bei den drei anderen Helfern zeichneten sich Bewährungs- oder Geldstrafen ab. Zu den Kunden des Arztes hatten auch mehrere österreichische Radprofis und Skilangläufer gezählt.

Die Einschätzungen weichen nicht weit von der Strafprognose des Gerichts ab, die schon vor Prozessbeginn Anfang Juli mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft besprochen worden war. Damals hatte das Gericht bei einem Geständnis des Erfurter Arztes eine Gefängnisstrafe von vier bis sechs Jahren in Aussicht gestellt.

Die Staatsanwaltschaft deutete an, ihre ursprüngliche Vorstellung von rund sechs Jahren Haft bei Mark S. etwas nach unten zu korrigieren. Auch die drei anderen Angeklagten - die Krankenschwester Diana S., der Rettungssanitäter Sven M. und Ansgard S., der Vater des Arztes - dürfen auf mildere Strafen hoffen als noch vor Prozessbeginn. (APA)