Höchstgericht

VfGH kippt Verbot von Beihilfe zum Selbstmord und Kopftuchverbot an Volksschulen

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner.
© GEORG HOCHMUTH

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat für viele überraschend das Verbot von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben. Zudem wurde das Kopftuchverbot an Volksschulen für verfassungswidrig erklärt.

Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafbarkeit von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und damit eine schwerwiegende Entscheidung getroffen. Der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die Tür zur Sterbehilfe ist damit nun auch in Österreich einen Spalt offen.

In welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord künftig erlaubt sein wird – ob es nur möglich sein wird, einen Sterbewilligen zu einem Sterbehilfeverein in die Schweiz zu fahren oder ihm auch Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen – ist noch völlig offen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, entsprechende Regelungen und Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch zu schaffen. Dafür hat die Politik ein Jahr Zeit, denn die Aufhebung der Beihilfe zum Selbstmord tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

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Große Skepsis bei Regierungsvertretern

ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigte sich in einer ersten Reaktion überrascht bis ablehnend. "Mit dem Erkenntnis zur Sterbehilfe weicht der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung ab, wonach ein Verbot der aktiven Sterbehilfe im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt. Insbesondere der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben sind zentrale Grundwerte unserer Politik. Diese Werte spiegeln sich auch in unseren Handlungen wieder und waren zentral in der bisherigen Bewältigung der Corona-Pandemie in Österreich. Das Leben ist das höchste Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss. Daher müssen wir nun prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind."

Auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer reagierte sehr zurückhaltend. "Die Folgen der Entscheidung des VfGH zum Thema Beihilfe zum Suizid bedürfen einer umfassenden Prüfung. Im Wissen darum, dass das Thema Sterbehilfe gerade auch angesichts Österreichs Geschichte besonders sensibel ist, braucht es aus grüner Sicht eine breite Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft. Wesentlich wird jedenfalls der weitere Ausbau der Angebote im Bereich der Palliativversorgung und Hospizbetreuung sein", so Maurer.

VfGH sieht Recht auf Selbstbestimmung

Der Verfassungsgerichtshof fällte seine Entscheidung auf Antrag mehrerer Betroffener, darunter zwei Schwerkranke, und begründete diese mit dem Recht auf Selbstbestimmung. "Dieses Recht auf freie Selbstbestimmung umfasst das Recht auf die Gestaltung des Lebens ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", sagte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter bei der Erläuterung der Entscheidung am Freitag. "Beruht die Entscheidung zur Selbsttötung auf der freien Selbstbestimmung des Betroffenen, so ist dies vom Gesetzgeber zu respektieren", befand der VfGH.

Es mache keinen Unterschied, ob der Patient im Rahmen der Behandlungshoheit oder der Patientenverfügung in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes lebensverlängernde oder lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ablehnt oder ob ein Suizident mit Hilfe eines Dritten in Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes sein Leben beenden will. Entscheidend sei vielmehr in jedem Fall, dass die jeweilige Entscheidung auf der Grundlage einer freien Selbstbestimmung getroffen wird.

Missbrauch soll verhindert werden

Der Verfassungsgerichtshof übersehe aber nicht, dass die freie Selbstbestimmung auch durch vielfältige soziale und ökonomische Umstände beeinflusst wird. Dementsprechend habe der Gesetzgeber zur Verhinderung von Missbrauch Maßnahmen vorzusehen, damit die betroffene Person ihre Entscheidung zur Selbsttötung nicht unter dem Einfluss Dritter fasst, so die Höchstrichter.

Für die Ärztekammer ist die Entscheidung des VfGH "bedauerlich", der Katholische Familienverband war "bestürzt". Die evangelische Kirche pochte auf Maßnahmen gegen Missbrauch und ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe. Zufrieden war der Schweizer Verein Dignitas, der die Verfassungsklage initiiert hat.

Spanien macht aktive Sterbehilfe straffrei

Nicht nur in Österreich führt die Legalisierung der Sterbehilfe derzeit zu hitzigen Debatten. Bereits in der kommenden Woche will das spanische Parlament das Strafgesetz ändern, in dem das Herbeiführen des Todes oder die Mitwirkung daran bisher unter Strafe steht. Damit würde Spanien nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg zum vierten Land in Europa werden, das aktive Sterbehilfe straffrei macht.

Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben

Zuvor hat der VfGH das seit Herbst 2019 bestehende Kopftuchverbot an Österreichs Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben. Das umstrittene Gesetz war während der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden.

Die Regelung greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichter die Entscheidung.

Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter in seiner Erklärung am Freitag erläuterte, begründe der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll.

Verlangt hatten die Aufhebung des Kopftuchverbots zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sahen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff auf die Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung - und auch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil der Hidschab verboten sei, die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs aber nicht.

Bedauern bei Faßmann

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bedauert die Aufhebung des Kopftuchverbots an Volksschulen. Über eine mögliche Neuregelung wollte man im Bildungsministerium noch nichts sagen. "Wir nehmen das Höchstgerichtsurteil selbstverständlich zur Kenntnis und werden uns mit den Argumenten auseinandersetzen", so Faßmann in einem Statement.

"Ich bedaure, dass Mädchen dadurch nicht die Möglichkeit haben, frei von Zwang ihren Weg durchs Bildungssystem zu gehen", meinte der Minister.

SPÖ und Grüne erfreut, FPÖ nicht

SPÖ und Grüne haben erfreut reagiert. "Die Entscheidung des Höchstgerichts ist zu respektieren, jetzt sind die Regierungsfraktionen am Zug", hieß es am Freitag aus dem SPÖ-Klub. Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer betonte die freie Entfaltung und Selbstbestimmung von Mädchen und jungen Frauen. FPÖ-Obmann Norbert Hofer bedauerte die Entscheidung der Verfassungsrichter. (TT.com, APA)