Gut zu wissen: Diese Einreise-Regeln gelten ab Samstag in Österreich
Es gibt Ausnahmen für Berufsreisende, Pendler und bei Einreisen aus manchen Ländern. Nicht aber zwingend für Familienmitglieder. Alle Bestimmungen zur Einreise nach Österreich, Quarantäne und Freitestung finden Sie in diesem Überblick.
Innsbruck, Wien – Die strengen Reise-Regeln zur Weihnachtszeit ab heutigem Samstag bringen Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuer und Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder. Auch ist die Einreise nach Österreich aus bestimmten Ländern erleichtert. Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums vor. Sie tritt heute, am 19. Dezember, in Kraft.
Hier die neuen Bestimmungen der Covid-19-Einreiseverordnung mit Fragen und Antworten im Überblick:
❓ Was ist bei der Einreise allgemein zu beachten?
Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Diese sind etwa vom Land, aus dem eingereist wird, vom Grund der Einreise oder vom Beruf abhängig (siehe unten).
❓ Für Einreisen aus welchen Ländern gibt es Ausnahmen?
Die Ausnahmen gelten bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren Corona-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben.
Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet. Für aus diesen Ländern einreisende Personen gibt es weiterhin keine Beschränkungen.
❓ Wie sieht es bei Pendlern aus beruflichen oder familiären Gründen aus?
Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuer hier ausgenommen sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen.
Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen, also wenn regelmäßige Treffen auch bisher stattgefunden haben. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.
Diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden. Das heißt, sie müssen der Behörde nachvollziehbar erklärt werden.
❓ Was ist bei Berufsreisen zu beachten?
Eine weitere für den Arbeitsmarkt relevante Ausnahme ist jene für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, aber nicht unter den regelmäßigen Pendlerverkehr fallen. Der große Unterschied zu den anderen Gruppen wie Pendlern oder Passagieren aus sicheren Ländern: bei Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigentest möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.
Die Verordnung umfasst dafür nun auch die Personenbetreuer, also die 24-Stunden-Betreuung. Auch aus humanitären Gründen oder wegen einer gerichtlichen Ladung kann eingereist werden. Diplomaten und medizinische Begleitpersonen dürfen bei einem negativem Test-Ergebnis ebenfalls ins Land kommen, ohne Quarantäne befürchten zu müssen.
❓ Darf man ohne Einschränkungen etwa nur für eine Weihnachtsfeier einreisen?
Eine Einreise ohne Einschränkungen ist laut der Neuerung der Verordnung in folgenden Fällen möglich: bei der Einreise aus den oben genannten Ländern (Australien, Finnland, Irland etc.) sowie bei regelmäßigem Pendeln wegen Beruf oder Familie/Partnerschaft.
In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachtsfeier mit der Familie einreisen will, gilt die 10-Tage-Quarantäne. Die Freitestung mit Vorlage eines negativen Ergebnisses ist nach fünf Tagen möglich.
❓ Kann man nur zum Skifahren oder nach dem Einkaufen in Nachbarländern normal einreisen?
Freizeitaktivitäten wie Sport (z.B. Skitouren gehen etc.) oder Besorgungen in den Nachbarländern Österreichs stellen keinen Ausnahmegrund dar und sind jedenfalls mit einer verpflichtenden Heimquarantäne verbunden.
❓ Was ändert sich bei Personen, die in Österreich in Quarantäne sind, aber ausreisen möchten?
Wer in Österreich noch in Quarantäne ist, aber ausreisen möchte, erhält mit der Verordnung die Möglichkeit, das Land wieder zu verlassen: „Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird", heißt es in dem Papier. (TT.com)