Gut zu wissen: Diese Regeln gelten jetzt im dritten harten Lockdown
Österreich befindet sich im dritten "harten" Lockdown. Nach der kurzen Weihnachtspause gelten seit dem Stefanitag wieder strikte Corona-Maßnahmen. Der Handel bleibt bis auf Grundversorger geschlossen. Hier finden sie alle Maßnahmen im Überblick.
📅 ALLGEMEINES UND DAUER:
Der "harte" Lockdown startete am zweiten Weihnachtsfeiertag (Stefanitag/26. Dezember) und endet voraussichtlich am 24. Jänner. Die eingangs erwähnte Verordnung gilt zwar vorerst nur bis 4. Jänner, der Lockdown wird aber bis 24. verlängert werden, wie die Regierung angekündigt hatte.
- Ab Mitte Jänner ist ein "Freitesten" geplant: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Corona-Tests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden.
- Die ab 18. Jänner wieder geöffneten Einrichtungen – vom Handel über Kultur bis zur Gastronomie – darf dann generell nur nutzen, wer einen negativen Tests vorweisen kann. Ausnahmen soll es für bereits von einer Covid-Infektion genesene Personen geben.
- Wer das nicht tut, ist weiter bis zum 24. Jänner von den vollen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen und darf nur zur Arbeit oder um Alltagskäufe etwa von Lebensmitteln zu tätigen hinaus – und das mit höherwertiger FFP2-Schutzmaske.
⛔️ AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
Die Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden.
Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, die Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen.
Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.
👨👩👧👧 KONTAKTE
Seit 26. Dezember gilt, dass Treffen zwischen einem Haushalt (eine oder mehrere Personen) nur mit einer Einzelperson eines anderen Haushaltes gestattet sind. Größere Zusammenkünfte sind nicht erlaubt. Dies gilt explizit auch für Privat-Bereiche. Grundsätzlich ausgenommen von den Beschränkungen sind u. a. das Treffen mit dem Lebenspartner oder Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder.
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder kann auch durch Personen wahrgenommen werden, die nicht dem Familienkreis zuzurechnen sind – etwa Babysitter, Tagesmütter oder auch durch einen Nachbarn.
🍾 SILVESTER
Für Silvester gibt es keine Ausnahme, auch da gilt rund um die Uhr: Gestattet ist nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörigen treffen.
Öffentliche Feuerwerke werden nicht stattfinden. Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, also auch von Raketen, Knallfröschen oder Blitzknallkörpern im Ortsgebiet, ist generell verboten. Ausnahmen könnten Bürgermeister erteilen, was laut Innenminister allerdings als unwahrscheinlich gilt.
🛒 HANDEL
Die Geschäfte sind bis inklusive 17. Jänner wieder geschlossen, ausgenommen die Versorgung mit wichtigen Gütern des täglichen Lebens (Lebensmittel, Medikamente, Drogeriewaren, Tabak und Zeitungen, Postdienste etc.) zwischen 6 und 19 Uhr – aber diesmal mit einer neuen Ausnahme für alle Handelsbetriebe: "Click & Collect" ist für alle Waren möglich. Sie dürfen nach Vorbestellung (auch telefonischer) von 6 bis 19 Uhr im Freien abgeholt werden.
Ausnahmen im Überblick: Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Post, Trafiken, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten oder Abfallentsorger.
🍻 GASTRONOMIE und HOTELLERIE
Gaststätten aller Art (auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale) müssen sich bis zum 18. Jänner mit Take-away und Lieferdiensten begnügen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr gestattet. Dabei dürfen weiterhin keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Das Land Tirol hat eine eigene so genannte Take-away-Verordnung erlassen. Auf Skihütten ist das Abholen von Getränken und Essen demnach nicht möglich, sehr wohl bei Betriebsstätten, die mit dem Auto erreichbar sind, wie im Tal.
Mit 18. Jänner soll auch der Tourismus mit der Hotellerie wieder starten. Um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wird ein negativer Corona-Test vorgeschrieben. Für das "Freitesten" wird jedoch noch ein eigener Nationalratsbeschluss fällig, dafür ist für Jahresanfang eine Sondersitzung des Nationalrates angepeilt.
👨🏫 SCHULE
In den Ferien bleibt an sich alles beim Alten. Sie enden wie üblich mit dem Drei-Königs-Tag am 6. Jänner und nicht wie zuletzt geplant mit 10.. Geplant ist ab 7. Jänner ein Wechsel des kompletten Schulbetriebs in den Distanz-Unterricht nach Hause. Das ist derzeit aber noch nicht in der beschlossenen Verordnung enthalten. Angekündigt ist, dass diese Maßnahmen bis 17. Jänner gelten werden.
Für Schüler bis 14 Jahre wird es (wie schon aus dem zweiten Lockdown bekannt) bei Bedarf ab 7. Jänner an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Für den Schul-Lockdown wird (vor Start desselben) eine eigene Verordnung aus dem Bildungsministerium erlassen.
Wieder losgehen wird es mit Präsenzunterricht am 18. Jänner. Einen Corona-Test bedarf es für den Schulbesuch vor Ort nicht. Lehrer, die keinen negativen Test vorweisen können, müssen allerdings eine FFP2-Maske tragen.
Auch die Universitäten bleiben weiterhin im Distance Learning.
👧 KINDERGÄRTEN
Kindergärten bleiben auch im dritten Lockdown für Betreuung offen. Die Verpflichtung für den Besuch im letzten Jahr entfällt aber.
💇 FRISEURE und CO.
Auch Besuche beim Friseur oder im Kosmetik-Studio müssen nach hinten verschoben werden. Körpernahe Dienstleistungen sind vom Lockdown ebenso betroffen wie der Handel, Anbieter können also erst am 18. wieder öffnen.
⛷️ SPORT und SKIGEBIETE
Bewegung an der frischen Luft wie Joggen war ja seit Pandemie-Beginn erlaubt und das bleibt auch so. Loipen und Eislaufplätze sind weiter offen (es gilt ein Mindestabstand und 10 Quadratmeter) pro Person. Nun kann es auch wieder auf die Pisten gehen.
In Tirol können die Lifte für die Einheimischen seit dem 24. Dezember aufsperren. Voraussetzung ist eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) für Personen ab 15 Jahren in der Seilbahn, in Wartebereichen und am Lift. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen.
Geschlossene oder abdeckbare Lifte (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesselliften) dürfen nur zur Hälfte belegt werden. Das gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden.
Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt. Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportler weiterhin geschlossen. Sobald Indoor-Sportstätten wieder öffnen, soll dann ein negatives Testergebnis die Voraussetzung zur Nutzung sein.
🎻 KULTUR und VERANSTALTUNGEN
Veranstaltungen bleiben vorerst weiterhin nahezu komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte. Auch die Weihnachtsmärkte bleiben zu. Betroffen von den Schließungen sind auch wieder die Bibliotheken.
Eine Öffnung von Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Konzerthäuser ist für 18. Jänner vorgesehen. Besuchen können soll man dann diese Veranstaltungen nur nach negativem Corona-Test. Außerdem werden indoor maximal 500 Besucher erlaubt, outdoor 750.
🏋️♂️ FREIZEITEINRICHTUNGEN
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios oder Hallenbädern bleibt untersagt. Betroffen von den Schließungen sind auch Vergnügungsparks, Tanzschulen, Wettbüros und Casinos, Prostitutions-Lokale, Indoorspielplätze und Paintballanlagen. Auch Zoos und botanische Gärten haben geschlossen – diese dürfen anders als ursprünglich geplant auch nicht zu den Weihnachtsfeiertagen aufsperren.
🚗 VERKEHR
Aufrecht bleiben die bekannten Regeln für Öffentliche Verkehrsmittel sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen. Dort ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch hier gilt die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) maximal zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen.
💻 ARBEITSPLATZ
Wo es möglich ist, wird weiterhin Home-Office empfohlen. Für den Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält. Ausnahmen gibt es, sofern die Arbeit mit Maske nicht möglich ist (z.B. Schauspieler). In solchen Fällen müssen "organisatorische Maßnahmen" getroffen werden (etwa die Bildung von festen Teams).
🏢 ALTEN- und PFLEGEHEIME
In Alten-, Pflege- und Behindertenheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen allerdings von zwei Personen besucht werden (z.B. den Eltern). Ausgenommen von der Besuchs-Beschränkung ist die Palliativ- oder Hospizbegleitung. Am 24. und 25. Dezember dürfen Bewohner von Pflege- und Altenheimen - neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche - zwei Mal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden.
Mitarbeiter müssen wöchentlich einen Corona-Test machen, sind keine Tests verfügbar, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen, dasselbe gilt für Besucher. In Spitälern gelten die selben Regeln. Ausnahmen bei den Besuchsregeln gibt es für die Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen, bei und nach der Entbindung sowie bei der Palliativ- oder Hospizbegleitung.
😷 ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT
Weiter aufrecht bleibt die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.
👰 EHESCHLIESSUNGEN, BEGRÄBNISSE, RELIGION
Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
🧪 ZUSATZTESTS
Ab 18. Jänner ist geplant, dass Beschäftigte in körpernahen Berufen einmal pro Woche einen Test machen müssen, alternativ wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Betroffen davon sind etwa Lehrer, Kellner, Friseure, Kosmetikerinnen, Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit Kundenkontakt, alle Gesundheits- und Pflegeberufe mit Patientenkontakt sowie am Bau Beschäftigte.
🛑 REGIONALES
In Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen soll es zu Massentestungen kommen. Auch ein regionaler Lockdown soll dort gegebenenfalls erfolgen.
🚧 EINREISE-BESCHRÄNKUNGEN
Weiterhin aufrecht sind die seit 19. Dezember geltenden Einreise-Beschränkungen nach Österreich. Alle Personen, die bis zum 18. Jänner nach Österreich einreisen, müssen sofort eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann durch einen negativen PCR-oder Antigen-Test früher beendet werden, der frühestens am fünften Tag möglich ist.
Ausgenommen sind lediglich Einreisen aus Staaten, deren Corona-Belastung noch immer gering ist (Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan sowie Finnland und Irland). Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen etwa regelmäßige Pendler oder Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen – oder bei schweren Krankheitsfällen, Todesfällen, Begräbnissen, Geburten im Familienkreis. (TT.com)