Pakete

Gut zu wissen: Was tun, wenn ein Paket nicht ankommt?

Das Risiko für verlorengegangene Pakete trägt im Normalfall der Verkäufer.
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Wenn online bestellte Ware nicht ankommt, ist das besonders in der Zeit vor Weihnachten ärgerlich. Aufgrund der jüngsten Paketflut kommt es derzeit jedoch vermehrt dazu, dass Sendungen verloren gehen oder viel zu spät beim Empfänger eintreffen. Was Sie im Fall tun können.

Innsbruck – Coronavirus, Lockdown, Vorweihnachtszeit: Die Menschen in Österreich bestellen derzeit so viel im Internet wie nie. Die aktuelle Paketflut stellt die Mitarbeiter von Transportunternehmen vor eine große Herausforderung. Die Leidtragenden sind oft die Konsumenten, die ihre bestellte Ware nicht oder viel zu spät erhalten. In den vergangenen Wochen hätten sich vermehrt Betroffene gemeldet, deren bei Online-Händlern bestellte Ware nicht geliefert wurde, berichtet der Konsumentenschutz der AK OÖ am Montag. Ein Überblick über die Rechtslage und was Sie im Fall tun können:

📦 Händler trägt Risiko des Versands

Empfänger müssen die Lieferung in den Händen halten, damit sie in ihren Besitz übergeht. Geht das Paket am Transportweg verloren, trägt das Unternehmen das Risiko. Sie können von diesem die erneute Lieferung verlangen. Bei Verlust des Pakets müssen nicht Sie sich auf die Suche machen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

‣ Ausgenommen sind jene Fälle, in denen Sie auf eigenen Wunsch ein anderes Transportunternehmen vereinbart haben. Hier geht das Risiko einer Beschädigung oder des Verlustes auf Sie über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben wird.

‣ Wenn Sie dem Zustelldienst eine Abstellgenehmigung erteilt haben, geht das Risiko (z.B. durch Diebstahl) ebenfalls auf Sie über. Zusteller dürfen Pakete deshalb nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ablegen. Die Lieferung an eine Abholstation ist eine risikolose Alternative. Beinahe alle Zustelldienste bieten online oder telefonisch eine Umleitung der Lieferung an. Sie müssen dafür nur einen Shop oder eine Niederlassung des jeweiligen Transporteurs aufsuchen.

Paket ist beschädigt:

Wenn Sie ein Paket annehmen, das schon bei der Übergabe starke Transportspuren aufweist, sollten Sie sich den Schaden in jedem Fall vom Lieferdienst quittieren lassen und die beschädigte Verpackung fotografieren. Auch wenn das Paket unbeschädigt ist, kontrollieren Sie den Inhalt und dokumentieren Sie vorhandene Schäden. Kontaktieren Sie umgehend den Händler und retournieren Sie die Ware gut verpackt. Das Risiko, dass die Ware am Transportweg beschädigt wird, trägt das Unternehmen.

⚖️ Rechte bei Lieferverzug

‣ Kommt bestellte Ware nicht an, können Konsumenten die Erfüllung des Vertrages verlangen, indem sie dem Unternehmen eine angemessene Nachfrist setzen und gleichzeitig für den Fall der Nichterfüllung innerhalb dieser Frist den Rücktritt erklären. Ist diese Frist ergebnislos verstrichen, müssen Konsumenten die spätere Erfüllung nicht mehr akzeptieren, sondern sie können den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.

Musterbrief

Einen Musterbrief für den Fall, dass Ihr Paket nicht oder stark verzögert ankommt, finden Sie HIER

‣ Wie lange eine „angemessene Nachfrist“ sein soll ist gesetzlich nicht geregelt. Sie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und soll dem Unternehmen eine reale Chance zur Nachholung der Leistung geben. Meist sollte eine Nachfrist von zwei Wochen ausreichend sein.

‣ Aus Beweisgründen sollte der Rücktritt wegen Verzugs per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. Eine Kopie des Einschreibens, den Einschreibezettel und den Rückschein unbedingt aufheben. (TT.com)

💡 Sonst noch gut zu wissen

So entgeht man beim Online-Shopping Betrügern

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