Corona-Krise

Kurz zu "Freitesten": In Gastro kontrolliert Behörde, sonst Betreiber

Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen, erklärte Kanzler Kurz.
© ALEX HALADA