Prozess

Tiroler Ex-Radprofi Denifl in Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt

Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl musste sich erneut vor Gericht verantworten.
© EXPA/ JOHANN GRODER

Acht Monate der Haft muss Denifl laut erstinstanzlichem Urteil unbedingt antreten. Laut Richter könne er dafür auch eine Fußfessel beantragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Innsbruck – Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, 16 Monate davon werden bedingt nachgesehen. Zudem wurden dem 33-jährigen Tiroler 349.000 Euro als verfallen erklärt. Denifl soll laut Anklage zwischen 2014 und 2018 Blutdoping betrieben haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Acht Monate Haft müsste der ehemalige Radprofi laut dem erstinstanzlichen Urteil antreten. Er könne dafür aber auch die Fußfessel beantragen, erklärte der Richter nach der Urteilsverkündung. Das Strafausmaß sei zwischen einem und zehn Jahren gelegen. Zwei Jahre seien demnach schuld- und tatangemessen, meinte der Richter, der Denifls Geständnis und Unbescholtenheit als mildernd, aber den langen Tatzeitraum als erschwerend wertete. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Tiroler auch vorgeworfen, im Vorfeld der Verhandlung Geld beiseitegeschafft zu haben und hatte deshalb die Anklage auf betrügerische Krida ausgeweitet. Von diesem Anklagepunkt wurde Denifl aber freigesprochen.

Der 33-Jährige hatte beim ersten Verhandlungstermin im Februar des vergangenen Jahres zwar zugegeben, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. Er hatte jedoch bestritten, jemanden betrogen zu haben. Er habe immer alle Verträge erfüllt, meinte Denifl.

Ein als Zeuge per Videokonferenz zugeschalteter Verantwortlicher des früheren Radteams von Denifl erklärte, dass das Team das an Denifl bezahlte Geld jedenfalls nicht zurückverlangen wird. "Trotz Dopings gibt es keinerlei Absicht dahingehend", sagte der Zeuge. Hätte er jedoch gewusst, dass Denifl Doping betrieb, hätte man den Vertrag mit ihm selbstverständlich nicht abgeschlossen.

Bezüglich des Anklagepunktes der betrügerischen Krida zeigte sich Denifl am Dienstag nicht geständig. Er habe sein Geld investieren wollen - unter anderem in Bitcoins und Gold - deshalb habe er es von seinem Konto abgehoben. Mit der anstehenden Verhandlung hätte dies nichts zu tun gehabt. Er hatte nie die Absicht, das Geld beiseitezuschaffen, beteuerte der Tiroler.

"Jemand täuscht etwas vor und bereichert sich dadurch"

Es gehe in dem Verfahren nicht primär um Doping, sondern um Betrug, erklärte indes der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. "Jemand täuscht etwas vor und bereichert sich dadurch", erklärte der öffentliche Ankläger. Denifl habe sich durch das Doping das Entgelt der Radteams erschlichen. "Objektiv liegen die Fakten relativ gut auf der Hand und auch die subjektive Tatseite hat der Angeklagte eindeutig zugestanden", so der Staatsanwalt. Ähnlich sah dies auch der Richter. Die Leistung Denifls könne nur wertlos sein, weil er gedopt war, meinte er. Wenn das Radteam vom Doping gewusst hätte, dann wäre er auch nicht engagiert und damit auch nicht bezahlt worden, fügte der Richter hinzu.

Dem Sieger der Österreich-Rundfahrt 2017 war man im Zuge der Operation Aderlass auf die Spur gekommen. Beim deutschen Sportmediziner Mark S. waren Blutbeutel von Denifl gefunden worden. (APA)

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