Ausreise-Testpflicht für Tiroler könnte auslaufen, weniger Südafrika-Fälle
Nach den Beratungen der Bundes- mit der Landesregierung deutet derzeit vieles daraufhin ...
Wer ab Freitag nach Österreich einreisen will, muss sich im Voraus online registrieren – auch Einheimische. Wo sich Reisende registrieren können, welche Daten abgefragt werden und welche Ausnahmen es bei der Quarantäne gibt, lesen Sie hier.
Innsbruck – Ab dem heutigen Freitag muss sich grundsätzlich jeder, der nach Österreich einreisen will – österreichische Staatsbürger ebenso wie ausländische – im Voraus registrieren. Wie das funktioniert, welche Ausnahmen auch bei der Quarantäne gelten, lesen sie hier.
Die Daten der Onlineregistrierung werden automatisch an die für den Aufenthaltsort in Österreich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Dadurch sollen die Kontrolle der Quarantäne sowie das Contact Tracing erleichtert werden.
Das Online-Formular für die Registrierung ist auf Deutsch und Englisch über die Homepage des Gesundheitsministeriums zu finden.
Die erforderlichen Informationen sind:
Ja, auch Minderjährige müssen per Online-Formular vor der Einreise registriert werden.
Ja.
▶️ Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Pendler (Beruf, Schule, Studium) und Durchreisende, wenn sie keinen Zwischenstopp einlegen.
▶️ Auch ausgenommen sind Personen, die aus unvorhersehbaren, nicht verschiebbaren dringenden Familienangelegenheiten – wie einem Begräbnis, einer Geburt oder schweren Krankheiten – nach Österreich einreisen.
▶️ Eine Ausnahme gilt ebenso für berufliche Überstellungsfahrten und Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst.
▶️ Ausgenommen ist auch jeder, der zwingend Tiere verpflegen oder landwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen muss.
▶️ Für die Einreise in die Gemeinden Vomp-Hinterriss, Mittelberg und Jungholz gilt ebenfalls eine Ausnahme.
▶️ Auch wer regelmäßig – sprich mindestens monatlich – für Familienbesuche oder den Besuch beim Lebenspartner ein- bzw. rückreist, ist ausgenommen.
Anhand der eingegebenen Daten informiert das System, welche Konsequenzen an die Einreise geknüpft sind – also ob sich die Person in Quarantäne begeben muss oder ungehindert einreisen darf.
Wer das Online-Formular ausgefüllt hat, erhält per E-Mail ein PDF-Dokument mit einem QR-Code bzw. kann das Dokument direkt auf der Seite herunterladen.
Ja, entweder ausgedruckt oder digital, zum Beispiel am Smartphone. Auf Aufforderung der Behörden ist das Dokument vorzuweisen.
Das Formular kann auch an der Grenze in Papierform ausgefüllt werden. Es wird anschließend kontrolliert und an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt.
Die Daten werden 28 Tage nach der Einreise gelöscht.
Nein. Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf Weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Aber auch hier gelten die oben angeführten Ausnahmen.
▶️ Von der Quarantänepflicht (nicht aber der Registrierungspflicht) ausgenommen sind mit Stand 15. Jänner Personen, die aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan einreisen. (TT.com/smo)