34.000 Anmeldungen in Schwaz, Grenze zu Bayern könnte am 18. März aufgehen
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Die Einreise nach Deutschland aus Tirol ist vorübergehend nur in Ausnahmefällen möglich. Pendler, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sind davon ausgenommen. Aber was gilt als systemrelevant? Antworten finden Sie hier.
Innsbruck, München – Für Tiroler, die nach Deutschland reisen wollen, sind die Grenzbalken vorübergehend geschlossen. Hart trifft das vor allem Pendler, die darauf angewiesen sind, zur Ausübung ihrer Arbeit über die Grenze zu gelangen. Nach Verhandlungen und Kritik der EU-Kommission wurden Ausnahmen definiert. Damit wird zumindest nicht mehr allen Personen der Grenzübertritt verweigert. Unklarheit herrscht nun jedoch darüber, wer von diesen Ausnahmen umfasst ist. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu den deutschen Einreiseverboten zusammengestellt.
📽️ Video | Gut zu wissen: Was für Pendler beim Einreiseverbot gilt
Aus den Gebieten, die Deutschland als Hochrisikogebiet aufgrund der Verbreitung von Varianten des Coronavirus definiert, ist die Einreise "grundsätzlich untersagt", heißt es auf der Homepage des deutschen Innenministeriums. Das trifft seit dem 14. Februar auch auf Tirol zu.
Auf den ersten Blick verwundert die Einstufung Tirols als Risikogebiet. Hat Tirol doch österreichweit derzeit mit 78,0 eine der niedrigsten Sieben-Tages-Inzidenzen aller Bundesländer. Bayern hat mit 56,75 jedoch eine deutliche niedrigere Zahl, Deutschland insgesamt liegt ebenso bei 57. Ausschlaggebend ist für die Einstufung Tirols jedoch eine andere Kennzahl, und zwar die Ausbreitung von Virusvarianten, vor allem der südafrikanischen Variante.
Laut EU-Gesundheitsbehörde ECDC ist die südafrikanische Mutation primär in Österreich verbreitet. Die bestätigten Mutationsfälle in Österreich machen 21 Prozent aller weltweiten Fälle und 84 Prozent aller nachgewiesenen Mutationen in der EU aus, hieß es Mitte der Woche.
Die Ausbreitung von Virusvarianten soll verhindert werden, weil es Sorge gibt, dass diese gefährlicher sind. So ist die südafrikanische Variante derzeitigen Erkenntnissen zufolge ansteckender als das herkömmliche Coronavirus, kann zu erneuten Infektionen von bereits Genesenen führen und ist offenbar resistent gegenüber bestimmten Impfstoffen, wie dem von AstraZeneca.
Nein. Deutschland hat Ausnahmen definiert, für die kein generelles Einreiseverbot gilt.