Homeoffice, Heim-Coronatests und Co: Was heute im Nationalrat ansteht
Das Nationalratsplenum am Mittwoch bringt eine Verlängerung zahlreicher Corona-Regelungen, etwa zugunsten von Schwangeren und Pendlern. Zudem gibt es künftig Gratis-Tests für daheim.
Wien – Sowohl die gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice als auch jene für die Gratis-Coronatests für zuhause aus den Apotheken werden am heutigen Mittwoch vom Nationalrat beschlossen. In Form von Abänderungsanträgen zu bereits eingebrachten „Trägerraketen“ haben der Gesundheits- und der Finanzausschuss zu Wochenbeginn eine Reihe neuer Detail-Bestimmungen rund um die Pandemie-Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Für die Opposition war das Anlass zur Kritik: Man sei erst kurz vor dem Wochenende über die tatsächlichen Neuerungen informiert worden, kritisierten SPÖ, FPÖ und NEOS einmal mehr die türkis-grüne Arbeitsweise.
Fünf „Nasenbohrtests“ pro Monat gratis
Vom Gesundheitsausschuss auf den Weg geschickt wurde eine Novellierung des Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), die die kostenlose Abgabe von Antigentests durch Apotheken ermöglicht. Jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, bekommt künftig pro Monat eine Packung mit fünf „Nasenbohrtests“ für daheim. Die Apotheken erhalten dafür eine Pauschale von jeweils 10 Euro. Außerdem wird jetzt auch gesetzlich – die seit 8. Jänner praktizierte – Möglichkeit von Corona-Tests in den Apotheken (die dafür 25 Euro bekommen) fixiert.
Geändert werden einmal mehr das Epidemie- und das COVID-19-Maßnahmengesetz. Diesmal wird damit die Ausstellung von Impfnachweisen und Genesungsbescheinigungen ermöglicht. Sie kann künftig jeder (selbst oder über einen Bevollmächtigen) elektronisch über das Gesundheitsportal anfordern oder ausdrucken oder sich von der Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken lassen.
Betriebe dürfen Angehörige und Kunden testen
Im Sinn der Teststrategie wird der Kreis jener erweitert, die im Rahmen von Screenings Tests abnehmen. So können künftig auch der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechniker ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen. Pflegeassistenten, Masseure oder in Sozialberufen tätige dürfen nur auf Anordung und unter Aufsicht testen, ebenso Sanitäter in Zusammenarbeit etwa mit Betriebsärzten.
Die Kostenzuschüsse für die Corona-Tests in Betrieben – 10 Euro pro Test – machte der Finanzausschuss plenarreif. Das bekannte Vorhaben wurde durch eine Abänderung erweitert: Betriebe werden auch Angehörige, Kunden oder Personen aus der Umgebung testen dürfen.
Ebenfalls vom Ausschuss einstimmig beschlossen wurde der steuerrechtliche Teil Homeoffice-Pakets – mit einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich für ergonomische Einrichtung und der Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale. Einige Corona-Sonderregelungen werden verlängert, so jene zum Pendlerpauschale oder die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. (APA)
🔍 Die Plenarwoche im Detail
AKTUELLE STUNDE
Justizdebatte und Corona-Folgen fasst die SPÖ mit ihrer Themenwahl zur "Aktuellen Stunde" zusammen: "Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Insolvenzwelle, statt Kampf gegen die österreichische Justiz, Herr Bundeskanzler! Tun Sie es für Österreich"
JÜDISCHES KULTURERBE
Die Israelitische Religionsgemeinschaft in Österreich wird künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen erhalten. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft.
KÜNSTLERHILFEN
Ausgebaut werden die finanziellen Hilfen für von der Corona-Pandemie besonders betroffene Künstler. Für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds werden nochmals 20 Millionen zur Verfügung gestellt, was einer Verdoppelung entspricht. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstler in Notlage um weitere 10 Millionen aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro bereit.
MERCOSUR
Der Nationalrat spricht sich per Antrag gegen das Handelsabkommen Mercosur zwischen EU und Südamerika in der gegenwärtigen Form aus. Der Grund: Europäische Standards würden nicht eingehalten.
PRIVATZIMMER
Der Kreis der Privatzimmer-Vermieter, die Geld aus dem Corona-Härtefallfonds beziehen können, wird erweitert.
VOLKSANWÄLTE
Nach unterschiedlicher Auslegung der Höchstgerichte wird nun gesetzlich festgehalten, dass die Einsetzung der Kommissionen der Volksanwaltschaft sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder der Gesetzgebung zugerechnet werden.
NOTSTANDSHILFE/KURZARBEIT
Die Notstandshilfe wird für weitere drei Monate – rückwirkend von Jänner bis Ende März – auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Zudem wird eine Corona-Sonderregelung für selbstständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar ebenfalls bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind. Das gegenwärtige Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert.
SCHWANGERE
Bis Jahresmitte verlängert wird eine Corona-Ausnahmeregelung für Schwangere. Werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt sind damit weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen.
LEHRLINGE
Die FPÖ beantragt einen Corona-Bonus für die Einstellung von Lehrlingen. In der selben Debatte behandelt wird ein Antrag der Sozialdemokraten, der sich für Selbstständige einsetzt, die wegen eines erhöhten Corona-Risikos ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.
TESTEN
Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechnikern wird es möglich, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen zu machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von COVID-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach entsprechender Einschulung erlaubt.
GRATIS-TESTS
Jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, erhält pro Monat jeweils eine Packung mit fünf Corona-Tests für daheim. Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Pro durchgeführtem Test wird den Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro vergütet.
IMPFNACHWEIS
Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter haben das Recht, elektronisch im Wege des Gesundheitsportals einen Impfnachweis und auch eine Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 in digitaler Form anzufordern oder auszudrucken oder sich von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken zu lassen
HOMEOFFICE
Der steuerrechtliche Teil der jüngsten Einigung in Sachen Homeoffice wird vorgezogen. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.
WEITERE CORONA-REGELUNGEN
Neuerlich werden diverse Corona-Regelungen, die Ende März ausgelaufen wären, bis Mitte des Jahres verlängert. Dies betrifft die weitere Gewährung der Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Zudem ist geplant, die Steuerstundungen bis 30. Juni weiter zu verlängern.
Gesetzlich ermöglicht wird, dass Betriebe geförderte Corona-Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden durchführen können. Pro Test fallen zehn Euro an Zuschuss an.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden.
ROTES KREUZ
Mehr Geld gibt es für das Rote Kreuz, nämlich jährlich zwei Millionen zur Erfüllung "völkerrechtlich verankerter Aufgaben". Mit der Änderung des Rotkreuzgesetzes soll weiters für die bereits auf informeller Basis arbeitende österreichische "Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts" eine formelle Rechtsgrundlage geschaffen werden.