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Schadenersatzanspruch nach Verkehrsunfall

Kommt es zu einem Sachschaden, muss ein Sachverständiger den Schaden selbst, die Höhe der Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert feststellen.
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Unfallkausale Ansprüche richten sich nach dem entstandenen Schaden des Geschädigten und sind daher individuell einzufordern.

Mein Auto ist nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, was habe ich für Ansprüche?

Julia Konzett: Zunächst hat ein Sachverständiger den Sachschaden, die Höhe der Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert festzustellen – was unter Berücksichtigung des Baujahres, der gefahrenen Kilometer und des Allgemeinzustandes erfolgt. Ist der Wiederbeschaffungswert höher als die Reparaturkosten, wird Ihnen die Reparatur bezahlt. Bei einem Neuwagen ist auch die merkantile Wertminderung zu ersetzen. Überschreiten jedoch die Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Nach Abzug eines allfälligen Restwertes für das Fahrzeug wird die Differenz als Ablöse ausbezahlt. Dies ist oft bitter, da manche „ältere“ Fahrzeuge von den Besitzern regelmäßig gewartet werden und in einem guten Zustand sind, was jedoch bei der Ablösezahlung nicht berücksichtigt wird.

Bei einem Verkehrsunfall wurde ich verletzt; bekomme ich Schmerzensgeld?

Konzett: Grundsätzlich sind alle unfallkausalen Schäden zu ersetzen, sohin sind auch Verletzungen abzugelten. Diese Ansprüche sind durch ärztliche Diagnosen, Behandlungen und Untersuchungen zu dokumentieren. Treten Schmerzen jedoch erst nach dem ersten „Unfallschock“, nach ein paar Stunden oder erst am nächsten Tag auf, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, damit die Unfallkausalität festgestellt und nachgewiesen werden kann. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art der Verletzung, Dauer und Intensität der Beschwerden.

Welche unfallkausalen Ansprüche bestehen sonst noch?

Konzett: Ersatzansprüche bestehen z. B. auch für Abschleppkosten, Behandlungs- und Therapiekosten, Verdienstentgang, Sachschäden wie Kleidung oder Brille sowie sämtliche unfallkausale Ausgaben. Für die Geltendmachung müssen die Rechnungen – u. a. von Apotheke, Arzt, Rettung, Klinik, Therapeuten – vorgelegt werden. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie die Belege zum Nachweis aufbewahren.

Das Schadenersatzrecht beinhaltet ein breites Spektrum an Ansprüchen außerhalb von KFZ-Schaden und Schmerzensgeld, die individuell mit dem Geschädigten zu erörtern sind. Daher empfehle ich jedenfalls nach einem Unfall, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um all Ihre Ansprüche festzulegen und gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen!

Kontakt:

RA Dr. Julia Konzett

julia.konzett@gmx.at

www.anwalt-konzett.at