FPÖ darf Maurers Stinkefinger-Foto nicht mehr verwenden
Der OGH schiebt der Verwendung des Bildes der nunmehrigen Grünen Klubobfrau durch die FPÖ einen Riegel vor. Die Freiheitlichen durften das 2017 gepostete Foto nicht zu einem anderen Thema verwenden.
Wien – Das im November 2017 von der nunmehrigen Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer auf Twitter gepostete Foto, das sie mit Sektglas und Stinkefinger zeigt, darf von der FPÖ nicht mehr verwendet, werden, um es als Beleg einer vorgeblich herzlosen und kalten Politik zu nutzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) schob einer solchen Verwendung einen Riegel vor, berichtete die Presse (Montag-Ausgabe).
Maurer hatte das Foto 2017 aus Anlass des Abschieds der Grünen aus dem Parlament gepostet. Die Politikerin betonte, das mit dem Zusatz „to the haters with love“ online gestellte Foto sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen.
Die FPÖ veröffentlichte im April 2020 auf Facebook ein Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto. „Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten, Frau Maurer!“ war daneben zu lesen. Die FPÖ warf Maurer vor, sie empfehle „den von der Coronakrise gebeutelten Pensionisten, ihre Wertgegenstände in die Pfandleihanstalt zu tragen und sich zu verschulden“.
Maurer beantragte daraufhin eine Sicherungsverfügung, laut der die Freiheitlichen das Foto nicht verwenden dürfen, so die „Presse“. Die beiden ersten Instanzen gaben Maurer recht, ebenso nun der Oberste Gerichtshof (OGH).
Zur Frage, ob es sich um ein zulässiges Bildzitat handelt, erklärte der OGH, in einem solchen Fall müsse das Zitat „erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen“. Maurer habe das Bild im Zusammenhang mit Hasspostings gemacht, die FPÖ aber habe es zu einem anderen Thema verwendet. Damit wird laut dem OGH der Eindruck erweckt, Maurer befürworte „eine herzlose und kalte Politik“, indem sie bedürftige Pensionisten auf die Verpfändung ihrer letzten Habseligkeiten verweise. In Wahrheit habe Maurer zur Wiederöffnung der Pfandleihanstalten aber nur erklärt, es gebe viele Leute, die bei einer Bank keinen Kredit mehr bekommen und so auf die Pfandleihhäuser angewiesen seien.
Der OGH schiebe damit der häufigen Verwendung des Stinkefinger-Fotos einen Riegel vor, so Maurers Anwältin, Maria Windhager gegenüber der „Presse“. „Man darf niemandem falsche Aussagen in den Mund legen“, sagte sie. (APA)