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Koalition brachte Antrag auf Teilverbot von Glyphosat ein
Vorgesehen ist, dass Glyphosat bei sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht eingesetzt werden darf. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. Im Mai soll darüber abgestimmt werden.
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